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Stadt Erftstadt

Restmüll / Graue Tonne

Nur was sich nicht verwerten lässt, gehört in die Restmülltonne.

Nicht alles lässt sich recyceln und ist damit in der Regel ein Fall für die Restmülltonne. Doch auch diese Abfälle werden vor dem Verbrennen maschinell getrennt und ein Teil davon nach entsprechender Aufbereitung genutzt, so dass nicht alles verbrannt wird. Unbehandelter Restmüll darf seit 2005 nicht mehr deponiert werden.

Beschreibung

Was gehört in die graue Tonne?

Leere Aktenordner, CDs / DVDs, Staubsaugerbeutel, Straßenkehricht, kalte Ofen-, Grill- und Zigarettenasche, Glühbirnen und Halogenlampen (aber sonst keine anderen Leuchtmittel!), Medikamente, Putzlumpen, Porzellan, Haustier- /, Katzenstreu, Knochen, Käserinde, flüssiges Pflanzenfett (verpackt), Hygieneartikel und Einwegwindeln oder Hygieneeinlagen, Tampons, Tierfäkalien, Tapeten sowie Kunststoffe, Plastik (aber keine leeren Verpackungen), Zahnbürste, etc.

Was gehört nicht in die graue Tonne?

Akkus / Batterien, Chemikalien, Elektrogeräte, Energiesparlampen, alle Leuchtmittel (außer konventionelle Glühbirnen und Halogenlampen!), Gartenabfälle, Pflanzenschutz-, Rostschutz-, Frostschutz-  Lösungsmittel, Lacke, LED- und Leuchtstoffröhren, lose Flüssigkeiten, Motoren- / Getriebeöl, Bauabfälle (z.B. Eternitplatten; Bauschutt), Speisereste, Spraydosen, Sanitärreiniger, etc.

Leerungen:

Die Abfuhr des Hausmülls erfolgt in der Regel 14-täglich ab Grundstücksgrenze bzw. an den für den Schwerlastverkehr zugelassenen Straßen. Für 1.100 L-Container besteht gegen doppelte Gebühr auch die Möglichkeit zur wöchentlichen Leerung. Die Restabfall-Behälter sind bis 6:00 Uhr am Abfuhrtag Ihres Bezirkes dort bereitzustellen. Die Termine sind dem Abfallkalender zu entnehmen (s. ‚ Abfallkalender (Öffnet in einem neuen Tab)‘). Für Smartphone-Besitzer bietet zudem die Firma REMONDIS eine kostenlose App an, über die die Abfuhrtermine abgerufen werden können. Sie ist im App-Store von Apple bzw. Android-Market von Google (Stichwort REMONDIS) verfügbar. 

Bei Straßenaufbrüchen und Baumaßnahmen ist eine planmäßige Abfuhr von der Grundstücksgrenze nicht immer zu gewährleisten. Stellen Sie daher die Abfall-Behälter am Abfuhrtag vor die Straßensperrung!

Dabei ist zu beachten, dass die Behälter keine unnötige Behinderung darstellen. Die Tonnen sind von den Nutzern daher unverzüglich nach der Leerung auf das Grundstück zurückzuziehen. 

Behältergrößen und Mindestbehältervolumen: 

Es stehen 80 Liter-, 120 Liter-, 240 Liter-Tonnen und 1100 Liter-Container zur Auswahl. Ein-Personen-Haushalte können auf Antrag statt eines Müllbehälters 12 Abfallsäcke (je 50 Liter Volumen) pro Jahr nutzen, die sie bei der Stadt erhalten. 

Sie können die Größe Ihres Restabfallbehälters selbst bestimmen. Es gilt allerdings, dass ein Mindestbehältervolumen von 15 Litern pro Person und Woche vorzuhalten ist; bei Nutzung der Biotonne oder alternativ nachweislich ordnungsgemäßer Kompostierung im eigenen Garten sind es 10 Liter pro Person und Woche. Nur auf schriftlichen Antrag kann ein geringeres Restmüllvolumen von 7,5 Litern pro Person/Woche zugelassen werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass durch Abfallvermeidung und Abfallverwertung regelmäßig weniger Abfälle anfallen. Dies bedeutet, dass ab 5 Personen i.d.R. die 120 Liter-Restmülltonne Pflicht ist und nur in Ausnahmefällen eine 80 Liter-Restmülltonne zugelassen werden darf. 

Für mehrere benachbarte Haushalte besteht die Möglichkeit auf schriftlichen Antrag eine Entsorgungsgemeinschaft zu bilden und gemeinschaftlich eine Restmülltonne zu nutzen. Dies gilt auch für die Biotonnen. Antrag unter Links und Downloads.

Das Behälter-Identifikationssystem: 

Die grauen Restmülltonnen und –Container und auch die braunen Biotonnen sind mit einem Chip zur Behälteridentifikation ausgestattet. Der kleine, runde Zylinder ist an der Unterseite des oberen Randes der Behälter angeschraubt. Ein Computer im Müllfahrzeug speichert bei jeder Leerung die Behälter-Kennziffer, Uhrzeit und Datum. Damit ist jeder graue und braune Abfallbehälter eindeutig zugeordnet.  

Damit Sie selbst nach den Leerungen Ihren Behälter identifizieren können, haben die Tonnen ein Etikett (Ident-Aufkleber) mit der fortlaufenden Behälternummer, der Behälterart (BioAbfall = BA oder RestAbfall = RA), der Größe (z. B. 80-l, 120-l, 240-l, 1.100-l) und der Adresse. Der Aufkleber ist für die Leerung nicht erforderlich, sondern nur der Chip.

Gebühren und Bestellung der Restabfallbehälter:

Eine Leerung monatlich, d.h. 12 Leerungen im Jahr, sind für die 50 Liter-Restabfallsäcke für Ein-Personenhaushalte sowie für alle Restmülltonnen (80-, 120-, 240-, 1.100 Liter-Restabfallgefäße*) Pflicht und daher in der Mindestgebühr bereits enthalten. Erst ab der 13. Leerung fällt für die Restabfallbehälter zusätzlich eine niedrige Leerungsgebühr gestaffelt nach Tonnengröße an, die automatisch registriert und abgerechnet wird (s.  Abfallgebühren (Öffnet in einem neuen Tab)).

*Für die 1.100 Liter-Restabfallbehälter werden auch wöchentliche Leerungen angeboten. Hier sind 24 Leerungen Pflicht und daher entsprechend in der Mindestgebühr enthalten.

Wenn das Volumen der grauen Tonne ausnahmsweise nicht ausreicht:

Dann können Sie die zugelassenen orangeroten, 50 Liter-Abfallsäcke kaufen. Im Kaufpreis ist die Gebühr für die Entsorgung enthalten. Die Säcke (max. 5 pro Abfalltonne bzw. 10 pro Abfallcontainer) sind zugebunden und zusammen mit den Restabfallbehältern am Abfuhrtag bereit zu stellen.

Abfallsack-Verkaufsstellen in Erftstadt:

Lechenich: REWE-Markt (Kölner Ring 2), REWE-Center (An der Patria 13)

Liblar: hagebaumarkt Stolz – EKZ, Heinz Pier (Carl-Schurz-Str. 98), REWE-Markt (Köttinger Str. 27), Service-Punkt „Gleis 4“; Bahnhof, Liblar

Gymnich: REWE-Markt (Dirmerzheimer Str. 48)

Erp: REWE-Markt (Abt-Horchem-Str. 1)

Sonstige Abgabemöglichkeiten:

Zusätzliche Restmüllmengen können gegen Entgelt zum Entsorgungszentrum „Haus Forst“ in Kerpen-Manheim gebracht werden (s. ‚ Abfallannahmestellen (Öffnet in einem neuen Tab)’).

Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung des Restabfallbehälters (graue Tonne) finden Sie hier unter der Rubrik ' Abfallbehälter An-, Ab- und Ummeldung (Öffnet in einem neuen Tab)' bei der Abteilung Steuern, Abgaben und Abfallgebühren.

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