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Stadt Erftstadt

Gewerbliche Abfälle

Beschreibung

Abfälle zur Verwertung aus Gewerbebetrieben, die aufgrund ihrer Menge und Zusammensetzung nicht haushaltsüblich sind, müssen privatrechtlich verwertet werden. Die Entsorgung bestimmter gewerblicher Abfälle ist auch über den Rhein-Erft-Kreis möglich. Welche Abfälle hierunter im Einzelnen fallen, regelt die Abfallentsorgungssatzung des Rhein-Erft-Kreises. Kontakt zum Rhein-Erft-Kreis s. unten.

Die Gewerbeabfallverordnung schreibt seit 1.1.2003 die Nutzung einer kommunalen Restmülltonne für die Entsorgung der Abfälle vor, die aufgrund ihrer Art und Menge nicht verwertet werden können (z.B. Hygieneartikel, Kehricht, etc.). Die Tonnenbestellung erfolgt über die Abteilung 203 der Stadt - Steuern, Abgaben, Abfallgebühren.

Informationen zur Entsorgung gewerblicher Abfälle erhalten Sie bei:
der Abfallberatung für Gewerbebetriebe
Rhein-Erft-Kreis
Untere Abfallwirtschaftsbehörde
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim

Kontakt:  abgabenerftstadtde;  02235 409-651

Externer Kontakt (Rhein-Erft-Kreis):  02271 / 83 – 17068 und  -17072

 

Erläuterungen und Hinweise

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