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Stadt Erftstadt

Gewerbesteuer

Besteuert wird der Ertrag eines Gewerbebetriebes. Steuerpflichtig ist der Unternehmer oder die Unternehmerin eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes.

Beschreibung

Gewerbesteuerveranlagung:

Das Finanzamt ermittelt anhand der Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Grundlage den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest. Der Gewerbesteuermessbetrag wird der Stadt in Form des Gewerbesteuermessbescheides mitgeteilt. An diese Feststellung ist die Stadt gebunden.
Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, den der Rat der Stadt Frechen festgelegt hat.

Die Gewerbesteuer wird in vierteljährlichen Vorauszahlungsraten (15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11) durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt.

Zerlegung:

Unterhält der Gewerbebetrieb im Erhebungszeitraum Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, ist der Steuermessbetrag auf diese Gemeinden aufzuteilen (Zerlegungsanteile). Der Zerlegungsanteil wird vom zuständigen Finanzamt ermittelt und in Form eines Zerlegungsbescheides bekannt gegeben. Der Zerlegungsbescheid ist ein Folgebescheid des Gewerbesteuermessbescheides und Grundlage für die Festsetzung der Gewerbesteuer.

Erläuterungen und Hinweise

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