Eine öffentlich geförderte Wohnung kann in begründeten Fällen (z.B. Vermeidung eines Leerstandes) von den Belegungsbindungen freigestellt und einem nicht Wohnberechtigten zum Gebrauch überlassen werden.
Details
Dokumente
formloser Antrag
Nachweise über das Einkommen
Rechtsgrundlage
§ 19 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)