Beschreibung
Wer die Fischerei mit der Handangel ausübt, muss im Besitz eines Fischereischeines sein. Dieser muss beim Angeln mitgeführt werden und ist bei einer Kontrolle vor Ort vorzuzeigen.
Beantragung
Neuausstellung des 1- oder 5-Jahres-Fischereischeines
Voraussetzung:
- Prüfungszeugnis Fischereiprüfung
- Mindestalter 14 Jahre
Benötigte Unterlagen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit (heller Hintergrund)
- Antrag
- Vorlage Bundespersonalausweis / Reisepass bzw. Kinderreisepass oder Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung. Für Ausländer:innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.
Neuausstellung des 1-Jahres-Jugend-Fischereischeines
Voraussetzung:
- Jugendliche die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben
Benötigte Unterlagen:
- vorlage Bundespersonalausweis / Reisepass bzw. Kinderausweis oder Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung. Für Ausländer:innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.
- Bei persönlicher Vorsprache mit einer erziehungsberechtigten Person mit Vorlage Ausweis im Original oder mit einer Vollmacht der erziehungsberechtigten Person (dann mit der Kopie des Ausweises)
- Antrag schriftlich
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit (heller Hintergrund)
Hinweis:
Ab Vollendung des 14. Lebensjahres kann auch ein/e Jugendliche(r) einen Fischereischein für Erwachsene erhalten. Voraussetzung: Ablegung der Fischereiprüfung bei der Unteren Fischereibehörde des Rhein-Erft-Kreises, Bergheim.
Verlängerung des Fischereischeines
- Fischereischein
- Vorlage Bundespersonalausweis / Reisepass bzw. Kinderreisepass oder Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung. Für Ausländer:innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.
- Ggf. Vollmacht
Gültigkeit und Gebühr (Zahlung bar, vorzugsweise Kartenzahlung)
- Jugendfischereischein
8,00 € / gültig bis 31.12. des laufenden Jahres - Erwachsenenfischereischein für 1 Jahr:
16,00 € / gültig bis 31.12. des laufenden Jahres - Erwachsenenfischereischein für 5 Jahre:
48,00 € / gültig bis 31.12. des laufenden Jahres plus 4 weitere Jahre