Beschreibung
Für Führerscheinangelegenheiten ist grundsätzlich der Rhein-Erft-Kreis zuständig.Den Antrag auf Wiedererteilung des Führerscheins nimmt jedoch unser Bürgerbüro entgegen.
Im Erftstädter Bürgerbüro wird man Ihren Antrag entgegennehmen und an die Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises weiterleiten. Das erforderliche polizeiliche Führungszeugnis der Belegart O wird zeitgleich beim Bundesamt für Justiz beantragt.