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Stadt Erftstadt

Elternbeiträge Kindertagesbetreuung

Nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden für den Besuch einer Kindertagesstätte landeseinheitlich monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge erhoben.

Beschreibung

Seit 01.08.2023 gilt die Satzung der Stadt Erftstadt zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern in Tagespflege, Kindergärten (Kitas) und offenen Ganztagsschulen (OGS).

Weitere Informationen erhalten Sie aus der unten beigefügten Elternbeitragssatzung der Stadt Erftstadt.

Elternbeiträge- kitaerftstadtde


Elternbeiträge städt. Kitas, Essensgeld städt. Kitas
Zi. 231, Tel. 409-231

Elternbeiträge aller weiteren Kitas (konfessionelle und sonstige Träger) und der Kindertagespflege
Zi. 231, Tel. 409-625

Elternbeiträge OGS
Zi. 219, Tel. 409-527

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • unsplash.com
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