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Stadt Erftstadt

Elektroaltgeräte

Für die Abfalltonne tabu!

Beschreibung

Elektro- und Elektronikgeräte und z.B. auch Kleidung mit elektronischen Bestandteilen, wie Schuhe mit Leuchtdioden, gehören nicht in die Mülltonne, zum Sperrmüll oder zum Schrotthandel! Denn der Elektroschrott mit seinen zum Teil gesundheitsgefährdenden Stoffen und die Verschwendung wertvoller Rohstoffe sind extrem umweltbelastend.

Neuere Geräte sind daher mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. 

Die getrennte Entsorgungspflicht gilt umfassend für alle Elektrogeräte, d.h. auch für Altgeräte, die nicht gekennzeichnet sind.

Auch Schrotthändler dürfen keine Elektrogeräte mitnehmen, annehmen oder verwerten. Dies soll eine ordnungsgemäße Entsorgung allein durch zertifizierte Unternehmen gewährleisten und illegalen Export der ausgedienten Geräte verhindern. 

Bereits seit 2006 können Verbraucher:innen ihre Altgeräte kostenlos bei ihren kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Hersteller der Elektrogeräte sind verpflichtet, die gesammelten Geräte von eingerichteten Übergabestellen zurückzunehmen und nach dem Stand der Technik sicher zu entsorgen. 

Haus Forst bei Kerpen-Manheim ist zugleich Sammelstelle und Übergabestelle von Elektroaltgeräten, die in den Haushalten im Rhein-Erft-Kreis anfallen (s. Links und Downloads unter Abfallannahmestelle Haus Forst).

Erftstädter Bürger:innen können ihre Elektrokleingeräte der Sammelgruppe 3 und 5 (s.u.) außerdem am Schadstoffmobil kostenlos abgeben (Termine s. unter Links und Downloads) Zudem können sie Elektrogroßgeräte gegen eine Gebühr pro Stück ab Grundstücksgrenze abholen lassen (Abholauftrag s. Links und Downloads). 

Seit 01.01.2022 muss auch der Lebensmittelhandel unter bestimmten Voraussetzungen Elektroaltgeräte kostenlos zurücknehmen (Details s. u.).

Wichtig: Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht fest eingebaut sind, sind immer vorher zu entfernen und getrennt zu entsorgen!

Die Entsorgungsmöglichkeiten im Detail: 

Entsorgungsmöglichkeit 1: Selbstanlieferung von Elektrogeräten auf Haus Forst – kostenlose Abgabemöglichkeit von allen Elektroaltgeräten aus Haushaltungen (Anfahrtsbeschreibung und Öffnungszeiten s. Downloads bei ‚Abfallannahmestelle Haus Forst‘). Dort werden die Geräte gemäß gesetzlicher Vorgaben in sechs verschiedenen Sammelgruppen getrennt erfasst. Den Anweisungen des Personals vor Ort ist zur richtigen Zuordnung und Befüllung der Container daher Folge zu leisten.

Die sechs Sammelgruppen für Elektro- und Elektronikgeräte*

*Altgeräte aus rein gewerblicher Nutzung (b2b) werden auf Haus Forst nicht angenommen!

1. Wärmeüberträger z.B. Kühlschränke, Gefriergeräte, Geräte zur automatischen Ausgabe von Kaltprodukten, Klimageräte, Entfeuchter, Wärmepumpen, Wärmepumpentrockner, ölgefüllte Radiatoren, sonstige Wärmeüberträger, bei denen andere Flüssigkeiten als Wasser für die Wärmeübertagung verwendet werden

2. Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche, die mehr als 100 Quadratzentimetern umfassen, z.B. Notebook, Laptop, LCD-Fotorahmen, Fernseher, etc.

Wichtig: Es erfolgt eine gesonderte Erfassung von batteriebetriebenen Elektroaltgeräten dieser Kategorie!

3. Lampen (= Leuchtmittel wie LEDs, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen mit Ausnahme von Halogenlampen und konventionellen Glühbirnen, die über die Restmülltonne zu entsorgen sind) 

4. Großgeräte (jeweils Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt), z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Elektroherd, Leuchten, Sport- und Freizeitgeräte wie Fahrradergometer, „open-scope“-Geräte entsprechender Größe, etc.

Nachtspeicherheizgeräte (asbesthaltige und sechswertiges Chrom enthaltende Nachtspeichergeräte sind dabei getrennt zu erfassen; Anlieferung bitte vorher unter  02275 / 922039 anmelden!) 

Wichtig: Es erfolgt eine gesonderte Erfassung von batteriebetriebenen Elektroaltgeräten dieser Kategorie.

5. Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (jeweils Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt) z.B. Haushaltskleingeräte wie Kaffeemaschine, Toaster, Föhn, elektr. Zahnbürste, Bügeleisen etc., Mobiltelefon, GPS-Gerät, Taschenrechner, Router, PC, Drucker, Telefon, Smartphone, etc. (Achtung: Hier alle persönlichen und personenbezogenen Daten vorher löschen!), Geräte der Unterhaltungselektronik (MP3-Player, Radio etc.), Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper sowie Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht (Steh-, Tisch-, Decken-, Taschenlampen, etc.), elektrische und elektronische Werkzeuge (Bohrer, Akkuschrauber, etc.), Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte (z.B. Videospielkonsolen, Blutdruckmessgerät, etc.) Überwachungs- und Kontrollinstrumente (z.B. Rauchmelder, Thermostate, Heizregler, etc.), „open-scope“-Geräte entsprechender Größe

Wichtig: Es erfolgt eine gesonderte Erfassung von batteriebetriebenen Elektroaltgeräten dieser Kategorie!

6. Photovoltaikmodule – bitte unter  02275 / 922039 die Lieferung anmelden

Bei der Kleinanlieferstelle vom VZEK der REMONDIS GmbH und Co. KG in Erftstadt-Kierdorf werden dagegen keine Elektrogeräte angenommen!

Entsorgungsmöglichkeit 2: Über den Handel

Bei der Neuanschaffung eines Elektrogeräts empfiehlt es sich zu fragen, ob der Händler oder Vertreiber die Entsorgung des Altgerätes übernimmt. Die Vertreiber, d.h. auch der Internet-Handel und seit 01.01.2022 auch der Lebensmittel-Handel, mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 m², der mehrmals im Jahr Elektrogeräte vertreibt, müssen sogar bei Neukauf eines Elektrogerätes ein Gerät der gleichen Geräteart mit denselben Funktionen vom Endnutzer (= Kunden) kostenlos zurücknehmen (1:1 Rücknahme), aber nicht kostenlos abholen. Alte Elektrokleingeräte, die in jeder Kantenlänge 25 cm nicht überschreiten, müssen dort ebenfalls kostenlos angenommen werden, auch wenn kein neues Gerät gekauft wird (0:1 Rücknahme). Die Rücknahme ist aber im Lebensmittel-Handel auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

 

Entsorgungsmöglichkeit 3: Über die Stadt Erftstadt

Die Stadt Erftstadt bietet ihren Bürger:innen an, Elektrogroßgeräte gegen Gebühr pro Stück ab Grundstücksgrenze zur Übergabestelle zu transportieren. Dies gilt nicht für gewerbliche Geräte (b2b), Photovoltaikmodule, Nachtspeicheröfen, die Asbest enthalten oder überdimensionierte Altgeräte. 

Ein Kartenvordruck für die Beauftragung zur Abholung von Elektrogroßgeräten befindet sich im aktuellen Abfallkalender der Stadt. Für die Beauftragung können Sie uns auch formlos die erforderlichen Angaben, d.h. Anzahl und Art der Geräte, Adresse und ggfs. anderen Bereitstellungsort als die Absenderadresse, zusenden. (s. auch Abholauftrag Elektrogeräte unter Links und Downloads). 

Der Auftrag kann auch persönlich an der Infotheke im Bürgerbüro zu deren Öffnungszeiten erfolgen. 

Der genaue Termin wird seitens der Stadt dann telefonisch oder schriftlich abgestimmt. Die Abholung erfolgt i.d.R. binnen 5 Wochen.

Wichtig: Mit der Auftragserteilung ist auch die Gebühr fällig, d.h. schriftliche Stornierungen sind nur bis zu 2 Werktagen vor Abholung möglich!

Für Elektrokleingeräte der Kategorie 5 (s.o) mit einer Kantenlänge von max. 50 cm besteht die kostenlose Abgabemöglichkeit am Schadstoffmobil, das alle Ortsteile in Erftstadt regelmäßig anfährt. Die Standzeiten und Standplätze des Schadstoffmobils sind auch im aktuellen Abfallkalender der Stadt Erftstadt aufgelistet (s. Abfallkalender). 

Wichtig: Geräte der Kategorie 1 -Bildschirmgeräte-; 2 -Wärmeüberträger-; 4 -Großgeräte- und 6 -Photovoltaikmodule- sind dort ebenso wie Geräte aus der gewerblichen Nutzung (b2b) von der Annahme ausgeschlossen. Entfernen Sie auch alle größeren Glasteile, spitze oder scharfe Teile und entsorgen Sie sie über die Restmülltonne. 

Alle Batterien und Akkus, die nicht fest eingebaut sind, sind vor der Abgabe aus dem Gerät zu entnehmen. Geben Sie diese in den Verkaufsstellen oder gesondert beim Schadstoffmobil ab.  Die Annahme von Lithiumbatterien aus Pedelecs, E-Bikes ist dort aber ausgeschlossen! Wenden Sie sich dazu bitte an den örtlichen Fahrradfachhandel, der verpflichtet ist, diese in haushaltsüblichen Mengen anzunehmen.

Hinweis zu Altgeräten aus gewerblicher Nutzung:

Hier hängt die Verantwortung für die Entsorgung davon ab, wann das Gerät in Verkehr gebracht wurde: War dies vor dem 13. August 2005, ist der Besitzer in der Pflicht. Bei allen jüngeren Geräten muss der Hersteller eine zumutbare Möglichkeit zur Rücknahme schaffen und die Altgeräte entsorgen. Diese Pflicht trifft die Hersteller seit dem 24. März 2006, wobei auch die Möglichkeit besteht, dass Hersteller und gewerblicher Nutzer eine abweichende Vereinbarung treffen.  

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