Beschreibung
Geht von einer Person durch deren krankheitsbedingtes Verhalten gegenwärtig eine erhebliche Selbstgefährdung oder eine erhebliche Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer aus, die nicht anders abgewendet werden kann, kommt eine Unterbringung dieser Person nach den Bestimmungen der §§ 11,12, 14 PsychKG NRW infrage.