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Stadt Erftstadt

Bestands- und Besetzungskontrolle öffentlich geförderter Wohnungen

Beschreibung

Hierzu zählen:

Mietenkontrolle
Im öffentlich geförderten Wohnungsbau darf nur eine so genannte Kostenmiete als Höchstmiete erhoben werden.
Die Anpassung der Kostenmiete ist dem Amt für Soziales mit der Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen.

Wohnungsbestandskontrolle
Öffentlich geförderte Wohnungen sind in regelmäßigen Abständen örtlich zu überprüfen. Hierbei soll festgestellt
werden ob:

  • die Wohnungen durch wohnberechtigte Mieter genutzt werden
  • das Haus sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet oder
  • gegebenenfalls bauliche Veränderungen vorgenommen wurden

Erläuterungen und Hinweise

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