Beschreibung
Beratung und Beistandschaften
Egal ob Eltern verheiratet, geschieden, ledig oder alleinerziehend sind – das Fachteam Beistandschaft im Jugendamt bietet kostenlosen Service für Familien bei Fragen rund um Vaterschaft und Unterhalt.
Von der Abteilung Beistandschaften werden somit im Wesentlichen folgende Bereiche der Jugendhilfe abgedeckt:
- Vertretung des Kindes im Vaterschaftsfeststellungsverfahren
- Vertretung des Kindes bei der Unterhaltsfestsetzung - und durchsetzung
- Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennung und -zustimmung
- Beratung von volljährigen Kinder ( bis zu 21. Geburtstag) bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruches
Der Beistand ist Interessenvertreter des Kindes , der das Wohl des Kindes, in oftmals emotional sehr aufgeladenen Situationen im Blick hat und , wenn möglich, eine außergerichtliche Einigung anstrebt.
Die Beistandschaft ist freiwillig und kann jederzeit auf Antrag wieder beendet werden. Sie schränkt das Sorgerecht in keinster Weise ein.