Beschreibung
Die Amtsvormundschaft/ -pflegschaft ist der gesetzliche Vertreter eines Kindes/Jugendlichen wenn die Eltern diese Aufgaben unter gewissen Voraussetzungen nicht übernehmen werden können, dürfen oder wollen. Das Gericht überträgt dann einem anderen Erwachsenen diese Aufgabe als Vormund:in. Der Wille des Mündels ist an dieser Stelle grundsätzlich von großer Bedeutung, z.B. schon bei der Frage, wer zum/zur Vormund:in bestellt werden soll.
Die Vormund:innen des Jugendamtes sind Ansprechpartner:innen für die betroffenen Minderjährigen, deren Eltern, sowie für das gesamte soziale Umfeld die mit den Minderjährigen in Kontakt stehen.
Aufgaben der Amtsvormund:innen des Jugendamtes:
- Übernahme und eigenverantwortliche Führung von gesetzlichen und bestellten Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften
- persönliche Übernahme der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen
- Erledigung aller mit der Vormundschaft/Pflegschaft in Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte und Behördenangelegenheiten
-selbständige Vertretung der Mündel in familiengerichtlichen Verfahren, regelmäßige persönliche Kontakte mit den Kindern bzw. Jugendlichen und deren Familien/Betreuer:innen im sozialen Umfeld des Mündels
- Zusammenarbeit mit den Familiengerichten, Berichtspflichten/Rechnungslegung/Anregung familiengerichtlicher Maßnahmen
- Bearbeitung ausländerrechtlicher Fragen bei der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländer:innen sowie Regelung der Beschulung, Berufsausbildung bzw. des Erlernens der deutschen Sprache
Amtsvormundschaften- amtsvormunderftstadtde
Zi. 127, Tel. 409-635