Beschreibung
Man unterscheidet zwischen einer einfachen Meldebescheinigung nach § 18 Bundesmeldegesetz (Öffnet in einem neuen Tab) und einer erweiterten Meldebescheinigung nach § 18 Bundesmeldegesetz in Verbindung mit § 3 Bundesmeldegesetz Absatz 1 (Öffnet in einem neuen Tab).
Eine einfache Meldebescheinigung enthält Ihren Vor- und Familiennamen, ggf. Doktorgrad, Geburtsdatum und Ihre derzeitigen Anschriften, wobei Haupt- und Nebenwohnung gekennzeichnet wird.
Eine erweiterte Meldebescheinigung kann neben den oben genannten Daten weitere Angaben enthalten, wie z.B. das Geschlecht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, Familienstand, Angaben zum Ehegatten oder Lebenspartner sowie Angaben zu minderjährigen Kindern.