Inhalt anspringen

Stadt Erftstadt

Meldebescheinigung

Eine Meldebescheinigung, auch Aufenthalts- oder Lebensbescheinigung genannt, wird Ihnen für mannigfaltige Zwecke (z.B. bei der Vorlage für Banken, Arbeitgebern, beim Standesamt, bei Sozialversicherungsträgern, bei Behörden) ausgestellt.

Beschreibung

Man unterscheidet zwischen einer einfachen Meldebescheinigung nach  § 18 Bundesmeldegesetz (Öffnet in einem neuen Tab) und einer erweiterten Meldebescheinigung nach § 18 Bundesmeldegesetz in Verbindung mit  § 3 Bundesmeldegesetz Absatz 1 (Öffnet in einem neuen Tab).

Eine einfache Meldebescheinigung enthält Ihren Vor- und Familiennamen, ggf. Doktorgrad, Geburtsdatum und Ihre derzeitigen Anschriften, wobei Haupt- und Nebenwohnung gekennzeichnet wird.

Eine erweiterte Meldebescheinigung kann neben den oben genannten Daten weitere Angaben enthalten, wie z.B. das Geschlecht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, Familienstand, Angaben zum Ehegatten oder Lebenspartner sowie Angaben zu minderjährigen Kindern.

Online-Services

Anforderung einer Meldebescheinigung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Pixabay / Philipp_Pistis
Diese Seite teilen: