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Stadt Erftstadt

Rechnungsprüfungsamt

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) ist ein internes Prüforgan der Stadtverwaltung.

Beschreibung

Es prüft im Auftrag des Rates das Handeln der Verwaltung auf Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.

Neben den gesetzlichen Aufgaben nach § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sowie nach den §§ 102 ff. GO NRW sind dem Rechnungsprüfungsamt weitere Aufgaben durch den Rat übertragen. Diese sind ergänzend in der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Erftstadt aufgeführt.

Das RPA unterstützt die Verwaltungsleitung und den Rat bei der Kontrolle und bei der Beurteilung der Verwaltung und ihrer Abläufe. In diesem Kontext kommt dem RPA eine objektive und wertfreie Berichtsfunktion zu.  

Deshalb ist das Rechnungsprüfungsamt in seiner Prüfung und Beurteilung von Abläufen und Vorgängen frei von Weisungen und letztlich nur den rechtlichen Vorschriften unterworfen.

Die Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung und alle Prüferinnen und Prüfer werden vom Rat der Stadt berufen und abberufen.

Das Leitmotiv des Rechnungsprüfungsamtes ist vorrangig nicht von der Fehlersuche, sondern von der Absicht auf konstruktive Begleitung und Verbesserung von Verwaltungsleistungen und Verwaltungsprozessen geprägt.

Kernaufgabe ist die Chancen- u. Risikoidentifikation städtischen Handelns sowie ggf. die Initiierung ziel- und mehrwertorientierter Veränderungsprozesse. Durch konstruktive Analyse und Beurteilung sowie aktive Beratung möchte das Rechnungsprüfungsamt kreativen Beitrag leisten, um Schwachstellen in der Organisation und in den Abläufen der Verwaltung zu beseitigen und gemeinwohlorientierte Veränderungen herbeizuführen.

Aufgrund der gesetzlich verankerten Weisungsfreiheit und der auferlegten Neutralität sind dem Rechnungsprüfungsamt bei der Stadt Erftstadt zusätzlich auch die Aufgabenbereiche des  Datenschutzes und der Korruptionsprävention zugewiesen.

Verwaltungsgliederung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Pixabay
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