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Stadt Erftstadt

Stabsstelle Wiederaufbau

Beschreibung

Bei der Unwetterkatastrophe vom 14.-16.07.2021 wurde die Stadt Erftstadt schwer vom Starkregenereignis und dem sich anschließenden Hochwasser getroffen. Insbesondere Teile der Ortslage Blessem erlitten durch die Überflutung der Kiesgrube und einer daraus entstehenden rückschreitenden Erosion großen Schaden. Im gesamten Stadtgebiet wurde die kommunale Infrastruktur stark beschädigt oder zerstört. 

Zur Beseitigung der Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) ist am 17. September 2021 die Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. 

Die Richtlinie sieht eine Förderung von bis zu 100% der förderfähigen Kosten vor. Bedingung für die Beantragung der Billigkeitsleistungen war die Erstellung eines Wiederaufbauplans (WAP) mit allen Maßnahmen zum Wiederaufbau der städtischen Infrastruktur.

Insgesamt liegt der Stadt Erftstadt nun ein genehmigter WAP über 74.458.197 € vor. 

Verwaltungsgliederung

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