Inhalt anspringen

Stadt Erftstadt

Ratsbüro

Dienstleistungen für die Ratsgremien und Mandatsträger gehören zu den Kernaufgaben des Ratsbüros.

Beschreibung

Das Ratsbüro ist die zentrale Stelle für die verwaltungsseitige Vorbereitung, Koordination und Nachbereitung der politischen Gremiensitzungen. Zugleich erfolgt durch das Ratsbüro die Betreuung der Mandatsträger:innen in sämtlichen Fragen, die mit der Mandatswahrnehmung im Zusammenhang stehen.

Alle Einwohner:innen können sich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat der Stadt Erftstadt wenden (§ 24 GO NRW). Der Antrag muss in Textform gestellt werden und eine Angelegenheit betreffen, die in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Erftstadt fällt. Nach Eingang des Bürgerantrages wird über diesen im zuständigen Fachausschuss oder im Rat durch die Politik beraten und entschieden.

Weitere Informationen und Links:

SD-Net:
Sitzungsdienst der Stadt Erftstadt (Öffnet in einem neuen Tab)

Rechtliche Grundlagen:
Gemeindeordnung des Landes NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
§ 24 GO NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
Hauptsatzung der Stadt Erftstadt (Öffnet in einem neuen Tab)

Bürgeranträge gem. § 24 GO NRW:
Einen Bürgerantrag können Sie per Mail an buergermeisterinerftstadtde, per Post an Stadtverwaltung Erftstadt, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt und per Kontaktformular (Öffnet in einem neuen Tab) einreichen.

Verwaltungsgliederung

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite teilen: