Zuständigkeiten der Unteren Bauordnungsbehörde
Die Stadt Erftstadt ist als Untere Bauordnungsbehörde unter anderem für Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie die Nutzung und die Instandhaltung von baulichen Anlagen in ihrem Stadtgebiet zuständig. Hierfür achtet die Bauaufsicht auf die Einhaltung der geltenden Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Bebauungspläne und Satzungen.
Weiterhin ist die Untere Bauordnungsbehörde unter anderem zuständig für:
- Beratung in Fragen zum Bauordnungsrecht
- Bearbeitung von Bauvoranfragen und erteilen von Vorbescheiden
- Durchführung von Baugenehmigungsverfahren
- Prüfung der Bauanträge und Durchführung von Beteiligungsverfahren
- Bauüberwachung
- Bauzustandsbesichtigungen
- wiederkehrende Prüfungen bei Sonderbauten
- Durchsetzung von Ordnungsverfügungen
- Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Die Antragsmöglichkeiten sind vielfältig, folglich kann der zeitliche Ablauf der Verfahren im Einzelfall variieren.
Hinweis Aufbewahrungsfrist Bauvorlagen und Genehmigungen
Die Bauherrin oder der Bauherr und die späteren Eigentümerinnen und Eigentümer haben die Baugenehmigung einschließlich der Bauvorlagen sowie bautechnische Nachweise und Bescheinigungen von Sachverständigen aufzubewahren.
Diese Unterlagen sind an etwaige Rechtsnachfolger weiterzugeben.
(vgl. § 74 Abs. 5 BauO NRW)
Gewerbliche Umnutzung/ Gewerbeanmeldung
Sofern Sie ein bestehendes Gewerbe in eine neue gewerbliche Nutzung umnutzen möchten, teilen Sie dies bitte der Unteren Bauordnungsbehörde mindestens 2 Wochen vor Nutzungsbeginn mit.
Dies gilt unabhängig von einer Genehmigung der Gewerbeausübung durch das städtische Ordnungsamt.
Bitte nehmen Sie vor Gewerbeanmeldung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde kontakt auf. Diese wird Ihnen mitteilen, ob das Gewerbe am gewünschten Ort ausgeübt werden darf.
Die Mitteilung zur Nutzungsaufnahme reichen Sie bitte postalisch oder digital per E-Mail ein.
Überschwemmungsgebiete
Die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen ermitteln rechnerisch und unabhängig von den Vorgaben der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (EG-HWRM-RL) seit mehreren Jahren die Überschwemmungsgebiete von hochwassergefährdeten Flächen in Gewässernähe. Diese Flächen werden dann durch ordnungsbehördliche Verordnung als festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete festgesetzt.
Als Berechnungsgrundlage dient ein bundeseinheitliches Hochwasserereignis, das statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist.
(vgl. § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WHG)
Die Ausweisung der ermittelten Überschwemmungsgebiete gehört zu den strategischen Vorsorgemaßnahmen des Hochwasserschutzes und hat unmittelbare planungsrechtliche Auswirkungen auf die Ausweisung sowie Erweiterung kommunaler Baugebiete.
Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten
In festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten (vom Hochwasser gefährdete Bereiche § 76 Wasserhaushaltsgesetz - WHG) gilt grundsätzlich das Verbot, neue Baugebiete in Bauleitplänen oder in sonstigen Satzungen im Sinne des Baugesetzbuchs auszuweisen.
Die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen innerhalb der festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete ist grundsätzlich verboten.
Abweichend davon können bauliche Anlagen im Einzelfall genehmigt werden, wenn nach § 78 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz - WHG die folgenden vier Voraussetzungen zusammen erfüllt sind:
- Die Hochwasserrückhaltung darf nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden und der Verlust von verlorengehendem Rückhalteraum muss umfangs-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen werden.
- Das Vorhaben darf den Wasserstand und den Hochwasserabfluss nicht nachteilig verändern.
- Das Vorhaben darf den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigen.
- Das Vorhaben muss hochwasserangepasst ausgeführt werden.
Im Fall der Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage im Überschwemmungsgebiet, kann der hierfür erforderliche Ausgleich auf dem eigenen Grundstück erfolgen, sofern sich die Ausgleichsfläche außerhalb des Überschwemmungsgebietes befindet.
Die für diese Genehmigung zuständige Behörde ist:
Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat
Amt für technischen Umweltschutz, 70
Willy-Brand-Platz 1
5126 Bergheim
Genehmigungsanträge
für das Errichten, Ändern oder auch Beseitigen von baulichen Anlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten, richten Sie bitte an die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Erftstadt.
Die für die Genehmigung zuständige Behörde wird unsererseits im Rahmen des Antragsverfahrens beteiligt.
Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten
Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen (z. B. Öl-Heizungen) oder neuer Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten ist verboten.
Heizölverbraucheranlagen, die am 5. Januar 2018 in festgesetzten oder in vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten vorhanden sind, sind vom Betreiber bis zum 5. Januar 2023 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachzurüsten.
Heizölverbraucheranlagen, die am 5. Januar 2018 in Risikogebieten vorhanden sind, sind bis zum 5. Januar 2033 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachzurüsten, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist.
Sofern bestehende Heizölverbraucheranlagen wesentlich geändert werden, sind diese abweichend zum Änderungszeitpunkt hochwassersicher nachzurüsten.
(vgl. § 78 c Wasserhaushaltsgesetzt - WHG)
Anzeigepflicht
Errichtungen und wesentliche Änderungen von Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten oder in vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten sowie Risikogebieten, sind mindestens sechs Wochen im Voraus bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
(vgl. § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen - AwSV)
Die für diese Genehmigung zuständige Behörde ist:
Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat
Amt für technischen Umweltschutz, 70
Willy-Brand-Platz 1
50374 Bergheim
Die Anzeige für das Errichten oder wesentliche Ändern
von Heizölverbraucheranlagen richten Sie bitte an die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Erftstadt.
Die für die Genehmigung zuständige Behörde wird unsererseits im Rahmen des Antragsverfahrens beteiligt.
Wiederaufbau nach dem Hochwasserereignis 2021
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) stellt für Privathaushalte und Kommunen auf seinen Internetseiten entsprechende Hinweise zur Verfügung.
Formulare zur Antragstellung
gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über bautechnische Prüfungen (VV BauPrüfVO)
Aufgrund der fortschreitenden, aber nur teilweise bestehenden digitalen Bearbeitung der Anträge, bitten wir darum die von beauftragten Dritten erstellten finalen, gesiegelt und unterschriebenen Fassungen der Bauvorlagen in digitaler Form als PDF per E-Mail einzureichen.
Hierzu gehören zum Beispiel:
- Nachweis der Standsicherheit
- Nachweis des Schall- und Wärmeschutzes
- Energieausweis
- Brandschutzkonzept
- Barrierefrei-Konzept
(für öffentlich-zugängliche Gebäude gem. § 9a BauPrüfVO)
Formulare – Vordrucke - Merkblatt | Anlage I 1 bis 11 zur VV BauPrüfVO
- 01 Antrag Baugenehmigungsverfahren große Sonderbauten (§ 65 BauO NRW 2018).pdfPDF-Datei578,22 kB
- 02 Antrag Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW 2018)PDF-Datei793,43 kB
- 02.1 Anzeige Referentielle Baugenehmigungsverfahren Bezugsgebäude (§ 66 BauO NRW 2018)PDF-Datei1,05 MB
- 02.2 Befristete Nutzungsänderungsanzeige (§ 64 Absatz 2 BauO NRW 2018)PDF-Datei677,56 kB
- 03 Vorlage zur Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW 2018)PDF-Datei396,51 kB
- 04 Antrag WerbeanlagePDF-Datei1,01 MB
- 05 Antrag auf Grundstücksteilung/NegativzeugnisPDF-Datei819,07 kB
- 06 Anzeige der Beseitigung von Anlagen (§ 62 Absatz 3 Satz 3 BauO NRW 2018)PDF-Datei1,20 MB
- 06.1 - Genehmigung der vollständigen Beseitigung von Anlagen (§ 62 Absatz 3 Satz 2 BauO NRW 2018)PDF-Datei271,27 kB
- 07 BaubeschreibungPDF-Datei1,42 MB
- 08 Betriebsbeschreibung für gewerbliche AnlagenPDF-Datei966,98 kB
- 09 Betriebsbeschreibung land- und forstwirtschaftliches VorhabenPDF-Datei1,05 MB
- 10 Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung (§ 69 BauO NRW 2018)PDF-Datei199,74 kB
- 11 Merkblatt zur gesetzlichen GebäudeeinmessungspflichtPDF-Datei296,45 kB
Formulare – Berichtsbögen | Anlage II 1 bis 4 zur VV BauPrüfVO
- 01.1 Verzeichnis Prüfaufträge BaustatikPDF-Datei162,55 kB
- 01.2 - Verzeichnis Prüfaufträge BrandschutzPDF-Datei76,64 kB
- 02 Bericht über die Prüfung bautechnischer NachweisePDF-Datei798,70 kB
- 03 Bericht über die BauüberwachungPDF-Datei904,24 kB
- 04 Bericht über die BauzustandsbesichtigungPDF-Datei910,29 kB
Erhebungsbogen für die Baustatistik
Genehmigungs- oder zustimmungsbedürftige Baumaßnahmen, bei denen Wohn- oder Nutzraum geschaffen oder verändert wird, werden im Rahmen einer bundesweiten Hochbaustatistik erfasst.
Bei Einreichung eines Bauantrags ist es erforderlich, dass Sie den statistischen Erhebungsbogen für Nordrhein-Westfalen mit einrichen.
Weitere Erläuterungen zum Erhebungsbogen der Bautätigkeitsstatistik sowie der Ergebungsbogen selbst, stehen Ihnen auf der gemeinsamen Website der Statistik Ämter des Bundes und der Länder zur Verfügung.
Erhebungsbogen für die Baustatistik
Sonstige Formulare
Kontakte und Zuständigkeiten
Sprechzeiten der Unteren Bauordnungsbehörde
Da innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auch Außentermine wahrzunehmen sind,
kann eine telefonische Erreichbarkeit nicht immer gewährleistet werden.
Terminanfragen stellen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail und
grundsätzlich an den/die für den jeweiligen Stadtteil oder Gebiet zuständige Sachbearbeiter:in.
Kontakt
Ort
Abteilungsleitung/ Sachbearbeitung
VZEK, Wirtschaftspark Erftstadt
Raum 334
Amt für Stadtplanung und Bauordnung
Postanschrift
Stadt Erftstadt | Die Bürgermeisterin
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Barrierefreier Zugang
WC
Bushaltestelle „Erftstadt Erftstadt-Center“
Linien 955, 974, 977, 979, 990, SB93
Fußweg von der Haltestelle ca. 330 Meter
Zeiten
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Kontakt
Ort
Sachbearbeitung
Ahrem, Bliesheim, Dirmerzheim, Erp, Gymnich, Herrig, Konradsheim, Lechenich und Werbeanlagen
Raum 338
Amt für Stadtplanung und Bauordnung
Postanschrift
Stadt Erftstadt | Die Bürgermeisterin
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Barrierefreier Zugang
WC
Bushaltestelle „Erftstadt Erftstadt-Center“
Linien 955, 974, 977, 979, 990, SB93
Fußweg von der Haltestelle ca. 330 Meter
Zeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr | u. | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Kontakt
Ort
Sachbearbeitung
Liblar, Blessem, Kierdorf, Köttingen, Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Raum 332
Amt für Stadtplanung und Bauordnung
Postanschrift
Stadt Erftstadt | Die Bürgermeisterin
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Barrierefreier Zugang
WC
Bushaltestelle „Erftstadt Erftstadt-Center“
Linien 955, 974, 977, 979, 990, SB93
Fußweg von der Haltestelle ca. 330 Meter
Zeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr | u. | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr | u. | 14:00 - 16:00 Uhr |
Kontakt
Ort
Sachbearbeitung
Friesheim, Niederberg, Borr, Scheuren, formelle Bauvoranfragen, wiederkehrende Prüfungen
Raum 333
Amt für Stadtplanung und Bauordnung
Postanschrift
Stadt Erftstadt | Die Bürgermeisterin
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Barrierefreier Zugang
WC
Bushaltestelle „Erftstadt Erftstadt-Center“
Linien 955, 974, 977, 979, 990, SB93
Fußweg von der Haltestelle ca. 330 Meter
Zeiten
Montag | 09:00 - 12:00 Uhr | ||
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Kontakt
Ort
Sachbearbeitung
Baukontrollen und Abnahmen
Raum 332
Amt für Stadtplanung und Bauordnung
Postanschrift
Stadt Erftstadt | Die Bürgermeisterin
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Barrierefreier Zugang
WC
Bushaltestelle „Erftstadt Erftstadt-Center“
Linien 955, 974, 977, 979, 990, SB93
Fußweg von der Haltestelle ca. 330 Meter
Kontakt
Ort
Abteilungsleitung Verwaltung
Ordnungsbehördliche Verfahren, Versagungen
Raum 339
Amt für Stadtplanung und Bauordnung
Postanschrift
Stadt Erftstadt | Die Bürgermeisterin
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Barrierefreier Zugang
WC
Bushaltestelle „Erftstadt Erftstadt-Center“
Linien 955, 974, 977, 979, 990, SB93
Fußweg von der Haltestelle ca. 330 Meter
Zeiten
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr | u. | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr | u. | 14:00 - 16:00 Uhr |
Kontakt
Ort
Sachbearbeitung
Ordnungsbehördliche Verfahren, Versagungen
Raum 339
Amt für Stadtplanung und Bauordnung
Postanschrift
Stadt Erftstadt | Die Bürgermeisterin
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Barrierefreier Zugang
WC
Bushaltestelle „Erftstadt Erftstadt-Center“
Linien 955, 974, 977, 979, 990, SB93
Fußweg von der Haltestelle ca. 330 Meter
Zeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr | u. | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr | u. | 14:00 - 16:00 Uhr |
Kontakt
Ort
Sachbearbeitung
Ausgabe von Genehmigungen
Raum 335
Amt für Stadtplanung und Bauordnung
Postanschrift
Stadt Erftstadt | Die Bürgermeisterin
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Barrierefreier Zugang
WC
Bushaltestelle „Erftstadt Erftstadt-Center“
Linien 955, 974, 977, 979, 990, SB93
Fußweg von der Haltestelle ca. 330 Meter
Zeiten
Montag | 09:00 - 12:00 Uhr | u. | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr | u. | 14:00 - 16:00 Uhr |