Was ist das Ratsbüro?
Das Ratsbüro ist der zentrale Ansprechpartner für Verwaltung und Politik, wenn es um die verwaltungsseitige Vorbereitung, Koordination und Nachbereitung der politischen Gremiensitzungen geht.
Dies erfolgt vor allem durch die Begleitung des Sitzungsdienstprogramms SD-Net (Öffnet in einem neuen Tab), welches von allen Beteiligten und der Bürgerschaft genutzt wird.
Zugleich erfolgt durch das Ratsbüro die Betreuung der Mandatsträger:innen in sämtlichen Fragen, die mit der Mandatswahrnehmung im Zusammenhang stehen.
Grundlage für das Handeln des Ratsbüros ist unter anderem die Gemeindeordnung NRW, welche Sie hier nachlesen können (Öffnet in einem neuen Tab).
§24 GO NRW - Anregungen und Beschwerden
Alle Einwohner:innen können sich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat der Stadt Erftstadt wenden und einen sogenannten Bürgerantrag stellen. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und eine Angelegenheit betreffen, die in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Erftstadt fällt. Inhaltlich ist die schriftliche Darlegung eines konkreten Verlangens unter Angabe des Sachverhaltes erforderlich. Nach Eingang des Bürgerantrages wird über diesen im zuständigen Fachausschuss oder im Rat durch die Politik beraten und entschieden.
Rechtsgrundlage hierzu liefert §24 GO NRW, welche Sie hier nachlesen können (Öffnet in einem neuen Tab), sowie die Hauptsatzung der Stadt ErftstadtPDF-Datei177,45 kB.
Einen Bürgerantrag können Sie per Mail an buergermeisterinerftstadtde, per Post an Stadtverwaltung Erftstadt, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt und per Kontaktformular (Öffnet in einem neuen Tab) einreichen.