Asylbewerberleistungsgesetz: (Asylbewerber und Geduldete)
Für Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge ohne gefestigtes Aufenthaltsrecht (Aufenthaltsgestattung, Duldung) werden, nach Zuweisung in Erftstadt und auf Antragstellung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt.
Rathaus Liblar
Amt für Jugend, Familie und Soziales, Abt. Soziale Hilfen, Wohnen und Fürsorge
1. Etage
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
SGB II Leistungen und Arbeitsmarktintegration /Jobcenter und Integration Point (Anerkannte Flüchtlinge)
Anerkannten Flüchtlingen werden nach Anerkennung SGB-II-Leistungen gewährt.
Der Integration Point Brühl ist die Erstanlaufstelle für geflüchtete Menschen, in dem die erstmalige Bewilligung von Grundsicherungsleistungen nach SGB II sowie Integrations- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Arbeitsmarktintegration erfolgt.
Nach der Erstbewilligung erfolgt die weitere leistungsrechtliche Beratung in der Geschäftsstelle des Jobcenters in Lechenich, während die Integrationsarbeit (Qualifizierungsmaßnahmen zur Arbeitsmarktintegration) weiterhin durch die Fachkräfte des Integration Points wahrgenommen wird.
Kontakt:
Integration Point Brühl
Ubierstr. 7-11
50321 Brühl
E-Mail: Jobcenter-Rhein-Erft.Integration-Pointjobcenter-gede
Internet: www.jobcenter-rhein-erft.de/index.php?page=ip_bruehl (Öffnet in einem neuen Tab)
Jobcenter Rhein-Erft
Geschäftsstelle Erftstadt
Bonner Str. 9-11
50374 Erftstadt
Telefon: 02235 955170
Internet: www.jobcenter-rhein-erft.de/ (Öffnet in einem neuen Tab)