Wirtschaftliche Jugendhilfe
Viele Kinder, Jugendliche und junge Volljährige und Ihre Familien sind aus verschiedensten Gründen auf Unterstützung angewiesen.
Zugang zu den Hilfen erlangen die Hilfesuchenden über die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD).
Die pädagogischen Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes entscheiden gemeinsam mit der wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) über einen erforderlichen Hilfebedarf.
Die hierbei anfallenden Kosten werden durch die wirtschaftliche Jugendhilfe abgewickelt.
Zu den Leistungen und Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gehören die verwaltungsmäßige Abwicklung von:
- Prüfung der örtlichen Zuständigkeit ( §§ 86 ff. SGB VIII)
- Zahlung von Pflegegeld an Pflegefamilien sowie Gewährung von Beihilfen
- Abrechnung aller Leistungen mit den Leistungserbringern
- Heranziehung der Eltern zu den Kosten von stationären Jugendhilfen ( §§ 91 ff. SGB VIII).
Ansprechpartner:innen
Buchstaben A - H
Tel. 409-254
Buchstaben I-Z
Tel. 409 -765