Aufgaben
Aufgaben der Jugendhilfeplanung
„Damit die Angebote der Jugendhilfe auch den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und Familien entsprechen, entwickelt die Jugendhilfeplanung ein aufeinander abgestimmtes System von Jugendhilfeleistungen. Sie behält im Blick, welche Einrichtungen, Dienste und anderen Angebote in welcher Qualität gebraucht werden und berücksichtigt die Wünsche und Interessen der Nutzerinnen und Nutzer, zum Beispiel bei der bedarfsgerechten Planung von Kindertagesbetreuungsplätzen. Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe werden frühzeitig beteiligt.“ ( Quelle (Öffnet in einem neuen Tab))
Definition von Jugendhilfeplanung
Definition von Jugendhilfeplanung
„Jugendhilfeplanung ist ein Instrument zur systematischen, innovativen und damit zukunftsgerichteten Gestaltung der Handlungsfelder der Jugendhilfe mit dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen.“
(Handbuch Jugendhilfeplanung, Jordan/Schone, 1998).
Gesetzliche Grundlage und Auftrag der Jugendhilfeplanung
Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat im Rahmen seiner Gesamt- und Planungsverantwortung zu gewährleisten, dass die zur Erfüllung seiner Aufgaben nach dem SGB VIII erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen (§ 79 SGB VIII).
Zur Wahrnehmung seiner Planungs- und Steuerungsverantwortung bedient sich der öffentliche Träger dem Instrument der Jugendhilfeplanung. Das Verfahren der Jugendhilfeplanung ist in § 80 SGB VIII definiert und vollzieht sich im Dreischritt.
- Feststellung des Bestandes an Einrichtungen und Diensten,
- Bedarfsermittlung und
- Maßnahmenplanung.
In dem Prozess der Jugendhilfeplanung wird das bestehende Jugendhilfeangebot unter Berücksichtigung des ermittelten Bedarfs, qualitativ und quantitativ überprüft und werden Handlungsempfehlungen zur Umsetzung eines bedarfsgerechten Angebotes vor Ort gegeben.
Ziele
Die Jugendhilfeplanung hat die folgenden Zielsetzungen:
- Erhalt und Pflege der Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld
Sicherstellung eines möglichst wirksamen, vielfältigen und aufeinander abgestimmten Angebotes - Besondere Förderung von jungen Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie (§ 80 Abs. 2 SGB VIII).
Im Rahmen einer umfassenden Bedarfsermittlung ist die Herausarbeitung der Wünsche, Interessen und Bedürfnisse der Adressaten unverzichtbar. Zur Erkundung des Wissens und der Erfahrungen der jungen Menschen und ihrer Eltern sind sie als Mitwirkende an allen Planungsprozessen zu beteiligen und sind ihre Wünsche, Interessen und Bedürfnisse in den Planungsprozessen zu berücksichtigen. Neben einer Beteiligung der Adressaten ist eine Beteiligung der freien Träger der Jugendhilfe während des gesamten Planungsprozesses verbindlich (§ 80 Abs. 1 SGB VIII).
Durch den Einbezug der so entstehenden verschiedenen Planungsinteressen, der unterschiedlichen Erfahrungen und Bedürfnisse entwickelt sich die Planung zu einem kommunikativen Prozess, der kontinuierlich fortzuführen ist.
Planungsbereiche
Beispiele für Planungsbereiche: Kindertagesbetreuung, Kinder- und Jugendarbeit, Spiel- und Freiflächen und Hilfen zur Erziehung.
Tätigkeiten der Jugendhilfeplanung
Tätigkeitsbereich der Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeplanung ist beim Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt als Stabsstelle bei der Amtsleitung angesiedelt, hierzu gehören unter anderem:
Bestandsdarstellung:
- Bestandserhebung der Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendhilfe sowie ihrer Versorgungs- und Einzugsbereiche (quantitativ)
- Erfassung der Daten über Angebote und Aktivitäten in der Jugendhilfe (qualitativ)
- Zusammenführung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme
Bedarfsanalyse:
- Analyse der ermittelten Daten zur Bevölkerungs- und Sozialstruktur aus Berichtswesen und Statistiken
- Ermittlung der Bedürfnisse der Bürger*innen und des Bedarfs
- Zusammenführung und Bewertung der Ergebnisse der Bedarfsanalyse hinsichtlich der Auswirkungen in den Stadtteilen
Bedarfsprognose:
- Prognose über kurz-, mittel- und langfristige Entwicklungen innerhalb der Sozialräume
- Prognose über kurz-, mittel- und langfristige Bedarfe d. Berichtswesen
Berichtswesen:
- Aufbau und Pflege eines umfassenden Berichts- und Informationswesens zur Sammlung, Erhebung und Aufbereitung von örtlichen und überörtlichen Rahmendaten (Bevölkerungs-, Zielgruppen- und Strukturdaten, Sozialraumanalyse)
- Mitwirkung an den Produkt- und Leistungsbeschreibungen
Statistik:
- Koordination und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfestatistik
- Aufbereitung und Weitergabe der erforderlichen statistischen Daten innerhalb der Verwaltung
Links und Downloads
Links zu Berichten und Veröffentlichungen der Jugendhilfeplanung
Im folgenden finden Sie Links zu Planungs- oder Auswertungsberichten, insbesondere zu den Jugendhilfebereichen Kindertagesbetreuung sowie Kinder- und Jugendarbeit. Diese wurden im Jugendhilfeausschuss mit der jeweils angegebenen Vorlagen-Nummer beraten.
Planungsberichte zur Kindertagesbetreuung
- Kindertagesbetreuung in Erftstadt 2017 - 2021 (V 9/2018) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Kindertagesbetreuung in Erftstadt 2018 - 2022 (V 19/2019) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Kindertagesbetreuung in Erftstadt 2019 - 2023 (V 26/2020) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Kindertagesbetreuung in Erftstadt 2020 - 2024 (V/41/2021) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Kindertagesbetreuung in Erftstadt 2021 – 2025 (V 38/2022) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Jugendhilfeplanung zur Entwicklung der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Erftstadt 2022 – 2026 (V 232/2023) (Öffnet in einem neuen Tab)