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Stadt Erftstadt

Beratung Trennung/Scheidung

Beratung und Vermittlung in Trennungs- und Scheidungssituationen. Wie können wir trotz unserer Trennung gemeinsam für unsere Kinder da sein. Welche Rechte und welche Pflichten habe ich, wie kann der Umgang geregelt werden, wo ist der Lebensmittelpunkt?

Beratung Trennung Scheidung


Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren

Sind sich Eltern uneinig über den Lebensmittelpunkt des/der Kind/er. Müssen Teilbereiche der elterlichen Sorge, wie z.B. der Aufenthalt oder Fragen der Gesundheitsfürsorge gerichtlich geregelt werden. Muss der Umgang, wann welches Kind wie lange beim anderen Elternteil sein kann oder soll, so wird, wenn Vermittlungsversuche gescheitert sind, das Familiengericht angerufen. In diesen Fällen und allen anderen Fällen die elterliche Sorge betreffend, das Jugendamt zu beteiligen. Das Jugendamt wird dann aufgefordert nach vorheriger Prüfung, dem Gericht eine fachliche Einschätzung abzugeben. Dazu ist es verpflichtet, aber auch berechtigt. Das Jugendamt ist Verfahrensbeteiligte, genauso wie die Eltern. Hierzu werden mit allen Beteiligten, also auch mit den Kindern Gespräche geführt. Es kann auch sein, dass das Familiengericht einen sogenannten Verfahrensbeistand einsetzt. Dieser hat die Aufgabe die Sicht des Kindes bei Gericht zu vertreten. Dieser Verfahrensbeistand kann auch den Auftrag erhalten, neben dem Jugendamt an einer einvernehmlichen Lösung mit den Eltern zu arbeiten.

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