Geruchsquellen und Zuständigkeiten
Geruch und Gestank kann aus unterschiedlichen Quellen verursacht werden:
- Häufig kommt es vor, dass Gerüche von Gewerbebetrieben ausgehen (z.Bsp. von Bäckereien bei der Benutzung von Backöfen).
Gerüche können auch von landwirtschaftlichen Betrieben ausgehen, oder von produzierenden Unternehmen/Fabriken.
In diesen Fällen liegt die Zuständigkeit in der Regel bei der unteren Immissionsbehörde des Rhein-Erft-Kreises (Öffnet in einem neuen Tab).
- Steht der Geruch im Zusammenhang mit dem Betrieb einer (erlaubnisfreien) Gaststätte (typische Geruchsquellen sind hier der Betrieb von Pizzaöfen oder Fritteusen) ist die örtliche Ordnungsbehörde, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Amt für Bauordnung und Stadtentwicklung (Öffnet in einem neuen Tab) zuständig.
- Gerüche werden auch empfunden, wenn Landwirte ihre Felder düngen. Hier gilt, dass dies meist auszuhalten ist. Die Landwirte müssen jedoch bestimmte Regularien einhalten; dazu gehört eine zeitnahe Unterarbeitung des Düngematerials.
Für derlei Gerüche ist die Landwirtschaftskammer Nordrhein Westfalen (Öffnet in einem neuen Tab) Ansprechpartner.
- Häufig vorkommend sind Gerüche, ausgehend vom Betrieb eines Grills, welcher in privaten Gärten/auf Balkonen etc. zum Einsatz kommt.
Zuständig ist die örtliche Ordnungsbehörde.
- Geruchsquellen können auch von Feuerungsanlagen/Schornsteinen ausgehen
Zuständig ist die örtliche Ordnungsbehörde, gemeinsam mit der/m Berziksschornsteinfeger:in und dem Amt für Bauordnung und Stadtentwicklung (Öffnet in einem neuen Tab)
Was können Sie tun, wenn Sie sich durch Gerüche belästigt fühlen?
Andauernder und erheblicher Geruch kann die Gesundheit von Menschen beeinträchtigen. Um diese Beeinträchtigungen zu vermeiden, soll die jeweils zuständige Behörde Maßnahmen ergreifen, um die Geruchsbelastung zu reduzieren oder ganz auszuschalten. Wer Geruch verursacht, handelt u.U. ordnungswidrig.
Zu Beginn eines solchen Tätigwerdens steht aber die vollständige Ermittlung des jeweiligen Sachverhaltes. Auch die Zuständigkeiten müssen berücksichtigt werden.
Stellen Sie Gerüche fest, verständigen Sie die zuständige Behörde. Außerhalb des Dienstschlusses der eigentlich zuständigen Behörde ist die Polizei unter der Notrufnummer 110 zu kontaktieren.
Während der Dienstzeiten der Ordnungsbehörde erreichen Sie diese unter der Telefonnummer 0178 4096771
Sind Sie damit konfrontiert, dass Sie immer wieder durch Gerüche belästigt werden, so ist ein Geruchsprotokoll zu führen, welches dezidiert wiedergibt, wann, wie lange, womit und durch
wen der Lärm verursacht wurde. Holen Sie sich am Besten weitere Zeugen dazu, die die Angaben bestätigen.
Die Ordnungsbehörde entscheidet in Ausübung ihres Ermessens, ob der Geruch erheblich und von der Art und Dauer geeignet ist, die Gesundheit des Menschen zu beeinträchtigen und wird dann mit entsprechenden Maßnahmen tätig.
Die Ordnungsbehörde empfiehlt darüber hinaus, zunächst ein erstes Gespräch mit dem Verursachenden zu führen. Auch die Einschaltung einer Schiedsperson kann effektiv sein. Insbesondere beim Grillen können Gespräche bessere Erfolge erzielen. Einigen Sie sich auf einen anderen Grillplatz oder besprechen Sie miteinander die Grillzeiten.
Die Kontaktaufnahme mit der Ordnungsbehörde kann online über das Kontaktformular, per Post oder per Fax erfolgen.