Der Herkunftssprachliche Unterricht (HSU) ist eine Ergänzung zum regulären Unterricht. Die Anmeldung erfolgt im Sekretariat über die allgemeine Schule und ist freiwillig.
Das Angebot gilt für alle Schüler:innen der Prima und Sekundarstufe I.
Nach der Anmeldung ist die regelmäßige Teilnahme für ein Jahr verpflichtend.
In der Regel bilden Schüler:innen aus verschiedenen Schulen eine Lerngruppe mit mindestens 15 Teilnehmern in der Primarstufe oder 18 Schüler:innen in der Sekundarstufe I.
Herkunftssprachlicher Unterricht ist ein zusätzliches, schulübergreifendes Angebot, welches nachmittags an verschiedenen Schulen im Rhein-Erft-Kreis angeboten werden kann.
Der HSU wird von Lehrkräften erteilt, die unter den Voraussetzungen des Runderlasses vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen eingestellt wurden .
Nach regelmäßigem Besuch des HSU können die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres Schulabschlusses eine Sprachprüfung ablegen. Die erreichte Note wird wie eine im Regelunterricht erbrachte Leistung in das Abschlusszeugnis aufgenommen. Eine mindestens gute Prüfungsleistung kann eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen. (BASS 13-61 Nr.2: §5 Abs. 1-3 APO-SI)
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