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Stadt Erftstadt

Wahlhelfer:innen gesucht

Landtagswahl am 15. Mai 2022

Am 15. Mai 2022 findet die Wahl zum 18. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen statt. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl an diesem Tag benötigt die Stadt Erftstadt etwa 300 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Jede wahlberechtigte Person kann sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei der Stadt bewerben.

Wahlberechtigt ist gemäß § 1 LWahlG NRW, wer
• am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
• das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
• mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen die Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.
• Ferner darf die Person nicht durch Richterspruch das Wahlrecht verloren haben (§ 2 LWahlG NRW).

Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfende wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,- € gezahlt.

Anmeldung:
Wer an einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer interessiert ist, findet hier das entsprechende Kontaktformular (LINK IST ABGELAUFEN).

Besonderheit:
Im Ortsteil Ahrem findet zusätzlich die Wahl des Kuratoriums „Ahremer Heide“ statt. Dadurch ergibt sich im Wahlraum 20.2 Ahrem ein entsprechender Mehraufwand beim Auszählen der Stimmen.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Erftstadt
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