Meldung vom 01.03.2024
Am 09. Juni 2024 findet die Europawahl statt. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl an diesem Tag benötigt die Stadt Erftstadt etwa 300 Wahlhelfer:innen zur Besetzung der Wahlvorstände in den insgesamt 30 Wahllokalen und 11 Briefwahlvorständen.
Jede wahlberechtigte Person kann sich zur Ausübung dieses Ehrenamtes bei der Stadtverwaltung bewerben. Wahlberechtigt sind gemäß § 6 Europawahlgesetz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
- das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten
a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
b) in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und - nicht nach § 6a Abs. 1 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlvorsteher:in, Schriftführer:in und deren Stellvertretungen wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60,00 € ausgezahlt. Alle weiteren Wahlhelfenden erhalten 50,00 €.
Video der Landeswahlleitung:
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