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Stadt Erftstadt

Stadtentwicklungsbetrieb bringt Grundstücke in Borr und Erp auf den Markt

Interessierte können sich bis zum 30.09.2024 für Grundstücke in Borr und Erp bewerben.

Meldung vom 13.08.2024

Bis zum 30. September 2024 haben private Bauwillige ab sofort die Möglichkeit, sich beim Stadtentwicklungsbetrieb Erftstadt AöR (SEB) für ein Baugrundstück in Erp und/oder Borr zu bewerben. Es handelt sich um drei Baugrundstücke im Baugebiet „Gräfin-von-Sternberg-Weg“ in Erftstadt-Erp und zwei Baugrundstücke im Baugebiet „Bendenweg“ in Erftstadt-Borr. Auf den Grundstücken können eingeschossige freistehende Einfamilienhäuser errichtet werden. Die Grundstücke sind zwischen 292 m² und 644 m² groß.

„Ein Ziel des am 01.01.2024 gegründeten SEB ist die Schaffung von Wohnraum in Erftstadt. Ich freue mich darüber, die ersten Baugrundstücke nach so kurzer Zeit bereits an private Bauwillige anbieten zu können“, berichtet Gerd Schiffer, Vorstand des Stadtentwicklungsbetriebes.

Die Vermarktung erfolgt unter den festgelegten Bedingungen für die Vergabe von Baugrundstücken. Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sich auf der Homepage des Stadtentwicklungsbetriebes.

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