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Stadt Erftstadt

„Haufenweise“ Ärger

Hunde sind treue Begleiter für viele Menschen. Auch wenn die Hundehaltung viel Freude bereitet, sind damit natürlich auch Pflichten verbunden. Hierzu gehört vor allem die ordnungsgemäße Beseitigung und Entsorgung der Hinterlassenschaften.

Über 50 Hundekotbeutelhalter sind in Erftstadt installiert.

Meldung vom 13.09.2023

Ausnahmslos jede Kommune ist von der Problematik „Hundekot“ betroffen. Auch in Erftstadt gibt es nach wie vor viele Beschwerden über das rücksichtslose Verhalten von Hundehalter:innen. Denn das Häufchen auf dem Gehweg ist nicht nur ärgerlich, sondern bedeutet auch eine Gesundheitsgefahr für Menschen und Tiere.  

Die Rechtslage ist eindeutig: Verunreinigungen sind unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Das gilt nicht nur für Spielplätze oder Parkanlagen, sondern ebenso für Wiesen, Wälder, Freiflächen und Seitenstreifen der Straßen und Wege. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zwischen 35 und 500 Euro belegt werden. 

Ist ein selbst mitgeführter Plastikbeutel ausnahmsweise nicht zur Hand, stehen an über 50 Standorten im Stadtgebiet kostenfrei Hundekotbeutel zur Verfügung, die ein hygienisches Einsammeln mit anschließender Entsorgung über die öffentlichen Abfallbehälter - oder natürlich die eigene Restmülltonne - ermöglichen. Ein Wegwerfen der Beutel in die Natur oder z.B. den Seitenrand einer Straße ist ausdrücklich verboten und kann ebenfalls mit einem Bußgeld belegt werden.

Von daher appelliert die Stadtverwaltung an alle Hundehalter:innen: 

  1. Nehmen Sie beim „Gassi gehen“ entweder eine eigene Plastiktüte mit oder nutzen Sie die zahlreichen kostenfreien Hundekotbeutelspender. 
  2. Entsorgen Sie die Beutel anschließend der Umwelt zu Liebe und im Sinne der Gesundheit Ihrer Mitmenschen und anderer Tiere in einem der öffentlichen Abfallbehälter oder nach dem Spaziergang zuhause.  
Ordnungsamt der Stadt Erftstadt

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