Inhalt anspringen

Stadt Erftstadt

Grundschulanmeldung von schulpflichtig werdenden Kindern Schuljahr 2024/2025

Das städtische Schulverwaltungsamt hat alle Erziehungsberechtigten der Kinder angeschrieben, die bis zum 30.09.2024 das sechste Lebensjahr vollenden. Diese Kinder werden für das am 01.08.2024 beginnende Schuljahr 2024/2025 (Einschulung ist voraussichtlich der 22.08.2024) schulpflichtig.

Meldung vom 15.08.2023

Die Anmeldungen finden in der Zeit vom 25.09.2023 bis 29.09.2023 sowie vom 16.10.2023 bis 28.10.2023 in der von den Eltern ausgesuchten Grundschule statt. Für das Anmeldegespräch muss vorab mit der Schule telefonisch ein Termin vereinbart werden. Zur Anmeldung, die im Beisein des Kindes erfolgen muss, ist die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch und der Impfausweis mitzubringen.

Über die endgültige Aufnahme des Kindes an der ausgewählten Grundschule entscheidet die Schulleitung im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Aufnahmekapazitäten. Einen Anspruch auf Aufnahme hat jedes Kind allerdings nur für die wohnortnächste Grundschule in seiner Stadt oder Gemeinde. 

Das Schulverwaltungsamt weist darauf hin, dass ein Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten bzw. die Bewilligung eines Busfahrtickets nur dann besteht, wenn die nächstgelegene Grundschule fußläufig weiter als zwei Kilometer vom Wohnort entfernt liegt. 

Für Rückfragen steht den Erziehungsberechtigten Frau Claudia Weyrich per E-Mail:  claudia.weyricherftstadtde oder Tel.  02235/409-352 (Öffnet in einem neuen Tab) zur Verfügung.

Schulverwaltung
Abteilungsleitung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Erftstadt
Diese Seite teilen: