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Stadt Erftstadt

Erhöhung der Grundsteuer B im Jahr 2023

Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 20.06.2023 die Hebesatzsatzung für das Jahr 2023 beschlossen, die am 22.06.2023 im Amtsblatt Nr. 16/2023 der Stadt Erftstadt öffentlich bekannt gemacht wurde.

Meldung vom 11.07.2023

Hiernach wird die Grundsteuer B, also der Hebesatz für bebaute und bebaubare Grundstücke, rückwirkend zum 1. Januar 2023 von bislang 650 % auf 730 % angehoben. 
 
Der Hebesatz der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe beträgt wie im Vorjahr 380 %, der Hebesatz der Gewerbesteuer 565 %.  

Die jeweiligen Bescheide über die Grundbesitzabgaben werden mit Datum vom 11.07.2023 an die Eigentümer:innen verschickt und der sich aus der Erhöhung ergebende Betrag auf die kommenden Fälligkeiten am 15.08. und 15.11.2023 aufgeteilt. 

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