Meldung vom 11.07.2023
Hiernach wird die Grundsteuer B, also der Hebesatz für bebaute und bebaubare Grundstücke, rückwirkend zum 1. Januar 2023 von bislang 650 % auf 730 % angehoben.
Der Hebesatz der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe beträgt wie im Vorjahr 380 %, der Hebesatz der Gewerbesteuer 565 %.
Die jeweiligen Bescheide über die Grundbesitzabgaben werden mit Datum vom 11.07.2023 an die Eigentümer:innen verschickt und der sich aus der Erhöhung ergebende Betrag auf die kommenden Fälligkeiten am 15.08. und 15.11.2023 aufgeteilt.