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Stadt Erftstadt

Stadt Erftstadt gründet Stadtentwicklungsbetrieb

Zum 1. Januar 2024 startet der neue „Stadtentwicklungsbetrieb Erftstadt AöR“ (kurz: SEB Erftstadt).

Meldung vom 21.09.2023

Der Rat der Stadt Erftstadt hat die Gründung der AöR nach einem umfangreichen und intensiven Beratungsprozess in der jüngsten Ratssitzung beschlossen.

Der neue SEB Erftstadt hat künftig die Aufgabe, die Stadtentwicklung, die Bodenbevorratung und -entwicklung, die Wirtschaftsförderung sowie den Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe 2021 voranzutreiben. 

Mit Bündelung der Aufgaben in einer Anstalt des öffentlichen Rechts soll die Planung und Abwicklung von Projekten zügiger durchgeführt werden. Die Aufsicht über das neue kommunale Unternehmen führt ein 17-köpfiger Verwaltungsrat, der sich proportional zu den Fraktionsgrößen aus Mitgliedern des Stadtrats bzw. sachkundigen Bürger:innen der Fraktionen zusammensetzt. 

Mit dem Beschluss wurde ein rund vierjähriger Diskussionsprozess abgeschlossen. Bürgermeisterin Carolin Weitzel betont die Bedeutung der neuen AöR für die Stadtentwicklung: „Mein Ziel ist es, die Stadt Erftstadt zukunftssicher aufzustellen. Wichtig ist, dass Erftstadt sein Potential in einer boomenden Metropolregion zwischen Köln, Bonn und Aachen ausschöpft. Die neue AöR hat beste Voraussetzungen, um die Entwicklung unserer Stadt gezielt und strategisch voranzutreiben. Für die intensive und konstruktive Auseinandersetzung danke ich allen Mitgliedern des Stadtrates.“

Die Neugründung bietet aus finanzieller Sicht zahlreiche Vorteile:

  1. Bereits im Wirtschaftsjahr 2027 werden Liquiditätskredite aus der Startphase zurückgeführt. Übernommene Darlehen aus dem Eigenbetrieb Immobilien werden ebenfalls zügig reduziert.
  2. Die AöR wird nicht den aufsichtsrechtlichen Einschränkungen des Haushalts- bzw. Nothaushaltsrechts unterliegen. Dies bedeutet, dass wichtige Investitionen in die Stadtentwicklung nicht am Haushaltsrecht scheitern.
  3. Gewinne der AöR können trotzdem in den Kernhaushalt der Stadt fließen und das Abschmelzen des Eigenkapitals so vermindert werden.
  4. Die Auslagerung des Wiederaufbaus macht eine Refinanzierung der Personalkosten aus dem Wiederaufbaufonds des Landes möglich.
  5. Der Kernhaushalt wird um rund 1 Million Euro Personalkosten entlastet.

Zum Vorstand des SEB Erftstadt wurde der Leiter der Stabsstelle Wiederaufbau und kommissarischer Leiter des Eigenbetriebs Immobilien, Gerd Schiffer, auf fünf Jahre bestellt. Schiffer war bereits im Sommer 2022 als Gründungsvorstand eingesetzt worden, um den SEB Erftstadt aufzubauen. Der Eigenbetrieb Immobilien der Stadt fokussiert sich mit der Gründung der AöR im Schwerpunkt auf den Hochbau.

Fachlich wurde die Gründung des SEB Erftstadt durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „dhpg“ begleitet. 

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