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Stadt Erftstadt

Bürgermeisterin Weitzel unterzeichnet aktualisierte Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern

Gleichberechtigung beginnt vor Ort. Mehr als 2.000 Mal wurde die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler und regionaler Ebene bereits unterzeichnet – insgesamt in 36 Ländern.

Meldung vom 05.09.2024

Im Rahmen der Sitzung des Frauenbeirats der Stadt Erftstadt hat auch Bürgermeisterin Carolin Weitzel die aktualisierte Europäische Charta unterzeichnet. Bereits 2009 ist Erftstadt der Charta beigetreten. Mit der nun aktualisierten Fassung bekräftigt Bürgermeisterin Carolin Weitzel das Bekenntnis zu den neuen Artikeln. Die Charta dient als wichtiges Instrument zur Stärkung der Rechte und Möglichkeiten von Frauen und Männern in all ihrer Diversität und trägt zum Wohl der Gesellschaft bei.

In der aktualisierten Fassung wurden neun neue Artikel aufgenommen, die in der heutigen Zeit immer mehr Relevanz haben. Zusätzlich wurde die Charta durch eine einfachere und klarere Sprache verbessert. 

Zu den neuen Artikeln gehören die Themen „Nachhaltigkeit und Umweltschutz“ mit den Aspekten Klimawandel, soziale Gerechtigkeit und Wirtschaftswachstum, aber auch „Cyber-Gewalt“, um auf spezielle Gefahren für Mädchen und Frauen aufmerksam zu machen. Als Gefahr für die Demokratie sieht ein neuer Artikel die Gewalt gegen weibliche Abgeordnete und Personen des öffentlichen Lebens. Weitere neue Artikel beschäftigen sich mit Flexibilität am Arbeitsplatz und digitaler Teilhabe.

Der Präsident des Rates der Gemeinden und Regionen Europas CEMR, Fabrizio Rossi, hatte dazu aufgerufen, die aktualisierte Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler und regionaler Ebene zu unterzeichnen. Das Ursprungsdokument stammt aus dem Jahr 2006. Aufgrund vieler Veränderungen in den Bereichen des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Lebens war nun eine Aktualisierung erforderlich.

Für Zeichnungskommunen ist die Charta in der aktualisierten Fassung verbindlich.

Der Frauenbeirat hat in seiner Satzung die Förderung und Begleitung der Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene als Aufgabe bzw. Ziel verankert (§ 1 Satzung Frauenbeirat). In der Sitzung des Frauenbeirates am 6. November (Öffnet in einem neuen Tab) wird sich der Frauenbeirat mit der aktualisierten Charta auseinandersetzen und die für Erftstadt sich hieraus ergebenen Handlungserfordernisse formulieren.

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