Meldung vom 04.09.2024
Alle Kinder, die bis zum 30.09.2025 das sechste Lebensjahr vollenden, werden im Schuljahr 2025/2026 schulpflichtig.
Die Anmeldungen in den Grundschulen erfolgen in der Zeit vom 30.09.2024 bis zum 11.10.2024 sowie nach den Herbstferien vom 28.10.2024 bis zum 08.11.2024. Für das Anmeldegespräch muss im Vorfeld ein Termin mit der Schule vereinbart werden. (Die Stadtverwaltung kann keine Termine vermitteln.)
Zur Anmeldung, die im Beisein des Kindes erfolgen muss, sind die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch und der Impfausweis mitzubringen.
Über die endgültige Aufnahme des Kindes an der ausgewählten Grundschule entscheidet die Schulleitung im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Aufnahmekapazitäten. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur für die wohnortnächste Grundschule in Erftstadt.
Das Schulverwaltungsamt weist darauf hin, dass ein Anspruch auf Erstattung der Schülerfahrkosten bzw. die Bewilligung eines Busfahrtickets nur dann besteht, wenn die nächstgelegene Grundschule fußläufig mehr als 2 km vom Wohnort entfernt liegt.