Fischereischeine
Fischereischeine können vorübergehend nur im Ordnungsamt Liblar beantragt und verlängert werden. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 02235/409-612, Frau Struwe, per Fax: 02235/409-602 oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ordnungsamt
Holzdamm10 (EG)
50374 Erftstadt
Frau Struwe
Tel.: 02235/409612
Fax: 02235/409602
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Beantragung
1- oder 5-Jahres-Fischereischein für Erwachsene / Erstantrag
Voraussetzung:
- Prüfungszeugnis Fischereiprüfung
- Mindestalter 14 Jahre
Benötigte Unterlagen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit (heller Hintergrund)
- Antrag schriftlich
- Bundespersonalausweis / Reisepass in Kopie
Gebühren:
- Erwachsenenfischereischein für 1 Jahr: 16 € / gültig bis 31.12. des lfd. Jahres
- Erwachsenenfischereischein für 5 Jahre: 48 € / gültig bis 31.12. des lfd. Jahres plus 4 weitere Jahre
- Zahlung bar - auch mit EC-Karte
Antragsformular
1 Jahres-Fischereischein f. Jugendliche (10. bis 16. Lebensjahr)
Voraussetzung:
- Jugendliche die das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben
Benötigte Unterlagen:
- Kinderausweis, Bundespersonalausweis bzw. Reisepass in Kopie vom Jugendlichen und vom Erziehungsberechtigten
- Antrag schriftlich –Antrag ist auch vom Erziehungsberechtigten zu unterschreiben
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit (heller Hintergrund)
Gebühren:
- Jugendfischereischein: 8,00 € / gültig bis 31.12. des lfd. Jahres (Zahlung bar - auch mit EC-Karte)
Hinweis: Ab Vollendung des 14. Lebensj. kann auch ein Jugendlicher einen Fischereischein für Erwachsene erhalten. Voraussetzung: Ablegung der Fischereiprüfung bei der Unteren Fischereibehörde des Rhein-Erft-Kreises, Bergheim
Antragsformular
Verlängerung des Fischereischeines
Benötigte Unterlagen:
- Fischereischein
- Vorlage Bundespersonalausweis/Reisepass/ggf. Vollmacht
Bearbeitungsdauer: sofort
Gültigkeit und Gebühr (Zahlung bar - auch mit EC-Karte)