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Stadt Erftstadt

Kindertagespflege

Familiäre Betreuung, Bildung und Erziehung in kleinen Gruppen

Die Kindertagespflege ist hinsichtlich der qualitativen Voraussetzungen mit der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung vergleichbar. Auf diesem Wege erhalten Sie Unterstützung, um Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Studium und Kindererziehung miteinander zu vereinbaren.

Die Stadt fördert folgende Betreuungsmöglichkeiten in der Kindertagespflege:

  • Kindertagespflege im Haushalt der Kindertagespflegeperson: 
    Die Kindertagespflegeperson ist selbstständig tätig und verfügt über geeignete Räumlichkeiten. Darüber hinaus kann Kindertagespflege auch in angemieteten Räumen stattfinden. Es werden maximal 5 Kinder betreut.
  • Zusammenschluss von zwei oder drei Kindertagespflegepersonen (Großtagespflegestellen): 
    Bis zu 9 Kinder werden, meistens in angemieteten Räumen, betreut.
  • Kindertagespflege im Haushalt der Eltern:
    Die Kindertagespflegeperson wird von den Eltern angestellt. 

Eine Randzeitenbetreuung kann bei Bedarf für Kinder bis 14 Jahren vor oder nach dem Besuch der Kindertagesstätte bzw. offenen Ganztagsschule beantragt werden. Hier fällt ein zweiter, zusätzlicher Elternbeitrag an.

In allen Fragen die Kindertagespflege betreffend informieren wir Sie gerne zu unseren Bürozeiten.

Kindertagesbetreuung
Abteilungsleitung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Erftstadt
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