Eigentümer:innen, beauftragte oder bevollmächtigte Dritte die Unterlagen aus einer Bauakte anfordern, müssen ein begründetes Interesse geltend machen.
Hierzu ist ein schriftlicher Eigentumsnachweis in folgender Form erforderlich:
Objekteigentümer:innen
- Kopie des aktuellen Grundbesitzabgabenbescheides
• alternativ eine Kopie des aktuellen Grundbuchauszugs
(nicht älter als 6 Monate)
• alternativ eine Kopie des notariellen Kaufvertrages
• alternativ eine Kopie des Erbscheins
- Kopie des Personalausweises der Eigentümer:in (Vorder- und Rückseite)
- Antragsformular auf Nutzung des Bauaktenarchivs
Beauftragte oder in Vollmacht handelnde Dritte
Makler-, Architektur- und Ingenieurbüros, Kanzleien, Angehörige sowie sonstige
Personen die im Auftrag der Eigentümer*innen handeln, benötigen zwingend die folgenden Legitimationsunterlagen:
- Kopie des aktuellen Grundbesitzabgabenbescheides
• alternativ eine Kopie des aktuellen Grundbuchauszugs
(nicht älter als 6 Monate)
• alternativ eine Kopie des notariellen Kaufvertrages
• alternativ eine Kopie des Erbscheins
- Kopie des Personalausweises der Eigentümer:in (Vorder- und Rückseite)
- Kopie des eigenen Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
- Vollmacht der Eigentümer:innen
• alternativ Makler-, Architekten- und Ingenieurauftrag, sonstige Beauftragung
- Antragsformular auf Nutzung des Bauaktenarchivs
(enthält ein Formular Vollmacht)
Kaufinteressenten einer Immobilie
Für Kaufinteressenten einer Immobilie gilt kein besonderes Recht auf Auskunft.
Das Bauaktenarchiv der Unteren Bauaufsichtsbehörde ist in diesen Fällen berechtigt, die Auskunft zu verweigern.