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Stadt Erftstadt

Stadtwappen

Beschreibung des Erftstädter Stadtwappens und Informationen zur Nutzung des Wappenzeichens für die Allgemeinheit.

Wappenbegründung

Grüner Schildgrund, stehend für Natur und Gesundheit, mit einem silbernen (weißen) Flussband als rechte Flankenleiste, die Erft symbolisierend, die der Stadt den Namen gegeben hat.
Am linken Schildrand zwei anliegende goldene (gelbe) Quadrate, deren Anordnung ein "E" hervorbringt, als deutlich hervortretendes "Gemerk" für Erftstadt.

(Die Wappenerklärung erfolgt aus der Sicht des Wappenträgers und ist daher spiegelverkehrt)

„Ein Wappen für Jedermann“ - Nutzung des Stadtwappens

Die Stadt Erftstadt hat in der Vergangenheit aus urheberrechtlichen Gründen eine Genehmigung zur Benutzung des offiziellen Stadtwappens nur in seltenen Fällen erteilt.
Doch viele Privatpersonen, Vereine und Firmen identifizieren sich mit Erftstadt als "ihrer Stadt" und möchten dieses gerne auch nach außen durch die Verwendung des Stadtwappens dokumentieren.
Um hier einerseits Rechtssicherheit zu bekommen, andererseits aber den berechtigten Wünschen nachkommen zu können, hat die Stadt dafür ein eigenes Wappenzeichen entwickelt, da das Stadtwappen selbst als geschütztes Hoheitszeichen nicht "missbräuchlich" verwendet werden darf.
Die Stadt Erftstadt folgt damit dem Beispiel des Landes Nordrhein-Westfalen, das auch ein solch spezielles Wappenzeichen anbietet.
Dieses Wappenzeichen ist für jeden frei zugänglich und darf ohne Genehmigung zu jedem Zweck verwendet werden. Gleichzeitig ist die Verwendung des offiziellen Stadtwappens untersagt.

Wappenzeichen bunt
Wappenzeichen schwarz-weiß
Wappenzeichen bunt mit Schriftzug

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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