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Stadt Erftstadt

Ehrenamtskarte

Wer sich ehrenamtlich und freiwillig engagiert, tut viel für andere, für die Gemeinschaft und für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Engagierte geben hierzu reichlich: Zeit, Zuwendung, Kompetenzen und oft genug auch Geld. Dieser hohe Einsatz ist nicht selbstverständlich und verdient Anerkennung.

Beschreibung

Die Ehrenamtskarte NRW ist ein gemeinsames Projekt der Landesregierung und der Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Sie wird an Personen verliehen, die sich in besonderem Maße im ehrenamtlichen Bereich verdient gemacht haben. Bei Inanspruchnahme der Ehrenamtskarte gewähren Handel, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen spezielle Vergünstigungen.

Die Karte gilt nicht nur in Erftstadt, sondern landesweit in allen an dem Projekt teilnehmenden Kommunen und in allen gekennzeichneten Einrichtungen. Eine aktuelle Liste der landesweiten Angebote ist abrufbar auf der  Internetseite des Landes NRW. (Öffnet in einem neuen Tab)

Voraussetzung für den Erhalt einer Ehrenamtskarte NRW ist ein seit mindestens 2 Jahren für mindestens 5 Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr nachweislich ehrenamtliches Engagement und einem Mindestalter von 16 Jahren der beantragenden Person. Ehrenamtlich bedeutet konkret, dass das Engagement ausschließlich für Dritte (außerhalb der Familie) ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung geleistet wird. Eine Erstattung der ausgelegten Kosten z.B. der Fahrtkosten ist jedoch möglich.

Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Bereich das Engagement erbracht wird. Nicht anerkannt werden jedoch Bereitschaftszeiten der freiwilligen Feuerwehr, Sitzungs- und Besprechnungszeiten der politischen Parteien oder Probe- bzw. Trainingszeiten von Musikvereinen, Chören und Sportvereinen.

Auch können verschiedene Tätigkeiten bei verschiedenen Organisationen zusammengerechnet werden, um die Anforderung eines mindestens fünfstündigen Engagements pro Woche zu erfüllen.

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