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Stadt Erftstadt

Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen, die in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkmal "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „Bl“ (Blinde) eingetragen haben sowie schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen können einen Schwerbehindertenparkausweis beantragen und damit Parkerleichterungen wie folgt in Anspruch nehmen:

Beschreibung

Parkausweis für schwerbehinderte Menschen
Dem jeweils befördernden Fahrzeugführenden des schwerbehinderten Menschen oder dem schwerbehinderten Menschen selbst wird aufgrund des § 46 StVO die Genehmigung erteilt, mit einem Personenkraftwagen oder einem Kraftrad

  • auf allgemeinen Sonderparkplätzen für Schwerbehinderte nur mit blauem Ausweis (Zeichen 314 mit Zusatzzeichen 1044-10 StVO, Rollstuhlfahrersymbol) zu parken,
  • an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot angeordnet ist (Zeichen 286 StVO), bis zu drei Stunden zu parken,
  • im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290 StVO) die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,
  • an Stellen, die durch Zeichen "Parkplatz" (Zeichen 314 StVO) oder "Parken auf Gehwegen" (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken,
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten zu parken, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu 3 Stunden zu parken,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) zu parken,

Diese Parkerleichterungen gelten, sofern eine Behinderung des durchgehenden Verkehrs ausgeschlossen ist und sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.
Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.

Die Parkerleichterungen gelten in der Bundesrepublik Deutschland sowie in allen Ländern, die der Europäischen Gemeinschaft angeschlossen sind, wobei die geltenden Parkerleichterungen in den Mitgliedsstaaten variieren können.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Erftstadt
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