Beschreibung
Das Ordnungsamt hat die Aufgabe Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. In dem Rahmen ist das Ordnungsamt auch Genehmigungsbehörde für vielerlei. Das betrifft zum Beispiel:
- Anmelden einer Sondernutzung (außer Container, Gerüste, Baustellen, Wohnungsumzüge: Amt für Straßen, Frei- und Sportflächen)
- Anmelden von Veranstaltungen (Umzüge, Straßenfeste, Vereinsfeiern, Märkte etc.)
- Anzeigepflichtige- und erlaubnispflichtige Hunde
- Ausstellung von Parkausweisen f. Schwerbehinderte, Bewohner u. Handwerker
- Beschwerden zu Ruhestörungen
- Bußgeldbescheide
- Gaststättenerlaubnisse
- Gewerbeangelegenheiten
- Grünschnitt an öffentlichen Verkehrsflächen
- Immissionen
- Jugendschutz
- Ladenöffnungsgesetz
- Nichtraucherschutz
- Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Plätzen und Grünanlagen
- Spielhallenerlaubnisse
- Verwarnungsgelder
- Wild abgelagerter Müll
- Winterdienst (Räum- und Streupflicht)
Nicht zuständig ist das Ordnungsamt für reine Nachbarschaftskonflikte. Die müssen untereinander, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme einer Schiedsperson (Öffnet in einem neuen Tab) ausgetragen werden.