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Stadt Erftstadt

Zuständigkeiten

Beschreibung

Das Ordnungsamt hat die Aufgabe Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. In dem Rahmen ist das Ordnungsamt auch Genehmigungsbehörde für vielerlei. Das betrifft zum Beispiel:

  • Anmelden einer Sondernutzung (außer Container, Gerüste, Baustellen, Wohnungsumzüge:  Amt für Straßen, Frei- und Sportflächen)
  • Anmelden von Veranstaltungen (Umzüge, Straßenfeste, Vereinsfeiern, Märkte etc.)
  • Anzeigepflichtige- und erlaubnispflichtige Hunde
  • Ausstellung von Parkausweisen f. Schwerbehinderte, Bewohner u. Handwerker
  • Beschwerden zu Ruhestörungen
  • Bußgeldbescheide
  • Gaststättenerlaubnisse
  • Gewerbeangelegenheiten
  • Grünschnitt an öffentlichen Verkehrsflächen
  • Immissionen
  • Jugendschutz
  • Ladenöffnungsgesetz
  • Nichtraucherschutz  
  • Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Plätzen und Grünanlagen
  • Spielhallenerlaubnisse
  • Verwarnungsgelder
  • Wild abgelagerter Müll
  • Winterdienst (Räum- und Streupflicht)

Nicht zuständig ist das Ordnungsamt für reine Nachbarschaftskonflikte. Die müssen untereinander, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme einer  Schiedsperson (Öffnet in einem neuen Tab) ausgetragen werden.

Erläuterungen und Hinweise

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