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Stadt Erftstadt

Wilder Müll

Trotz des umfangreichen Angebots zur Müllentsorgung lagern manche Mitbürger:innen ihren Müll einfach ‚wild’ ab.

Beschreibung

Trotz des umfangreichen Angebots zur Müllentsorgung lagern manche Mitbürger/innen ihren Müll einfach ‚wild’ ab.
Die Kosten der Beseitigung tragen alle Bürgerinnen und Bürger Erftstadts über ihre Abfallgebühren!
Das satzungswidrige Ablagern von Abfällen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in empfindlicher Höhe bestraft wird. Bei umweltgefährdender Abfallbeseitigung handelt es sich um eine Straftat, für die man sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren belangt werden kann.
Wenn Sie beobachten, dass jemand Müll illegal entsorgt oder Sie ‚wild abgekippten’ Abfall im Stadtgebiet finden, geben Sie uns bitte - soweit möglich - Hinweise auf den Verursacher und teilen Sie uns Art und Menge sowie den genauen Standort des Fundorts mit.

Ein Hinweis für alle, die mehr tun wollen:
Wenn Sie aktiv etwas gegen den ‚wilden Müll’ in Erftstadt unternehmen möchten, schließen Sie sich bereits Aktiven wie der Gruppe ‚Cleanup Erftstadt‘ an.

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