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Stadt Erftstadt

Verlustbescheinigung

Beschreibung

Verlustbescheinigung

In manchen Fällen ist die Ausstellung einer Verlustbescheinigung, bspw. zur Vorlage bei der Versicherung erforderlich. Mittels der Verlustbescheinigung wird nachgewiesen, dass eine verlorene Sache beim örtlichen Fundbüro nicht aufgefunden wurde. Eine Verlustbescheinigung kann frühestens 3 Wochen nach Verlust ausgestellt werden und bedingt gleichzeitig die Vorlage einer polizeilichen Anzeige.

Gebühr: 5 €

Es ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin. 

Erläuterungen und Hinweise

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