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Stadt Erftstadt

Verkehrsrechtliche Anordnungen

Sie benötigen aus Anlass einer Veranstaltung eine Halteverbotszone, eine Straßensperrung oder Ähnliches.

Beschreibung

Im Rahmen einer Veranstaltung ist es oft erforderlich, das über die bestehenden verkehrsrechtlichen Anordnungen hinaus temporäre Anordnungen getroffen werden müssen. Dies kann die Einrichtung von (eingeschränkten) Haltverboten, Straßensperrungen, die Ausschilderung von Umleitungsstrecken oder Ähnlichem sein. In diesen Fällen ist eine verkehrsrechtliche Anordnung nach  § 45  (Öffnet in einem neuen Tab)StVO erforderlich. Einen entsprechenden Antrag können Sie formlos unter folgenden Angaben stellen:

  • Anlass der verkehrsrechtlichen Anordnung,
  • Zeitpunkt,
  • Beschreibung der zu treffenden verkehrlichen Maßnahmen,
  • Verkehrszeichenskizze (maßstabsgetreu),
  • Angaben zur verantwortlichen Person 

Der Antrag ist mit Ihren Angaben zu vervollständigen und per E-Mail, Fax, oder auf dem Postweg an das Ordnungsamt zu übersenden.

Sollten Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung aus Anlass der Einrichtung einer Baustelle oder des Aufbaus eines Gerüstes oder Containers benötigen, wenden Sie sich an das Amt für  Bauverwaltung (Öffnet in einem neuen Tab)

Erläuterungen und Hinweise

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