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Stadt Erftstadt

Sperrgut / Sperrmüll

Zum Sperrgut zählen max. 3 cbm (d.h. z.B. 3m x 1m x 1m) sperrige, bewegliche Gegenstände aus dem Wohnbereich, die nicht in die Restabfalltonne passen. Kleinteilig zerlegter Sperrmüll ist Restmüll!

Beschreibung

Was gehört zum Sperrmüll?
Möbel aller Art bis zu einer Länge von 2,50 m, Matratzen, Kinderwagen, sperrige Gartengeräte (keine Elektrogeräte; keine Außenmöblierung aus Holz s.u.), Teppiche (gerollt), leere Koffer, Lampenschirme, etc., Innenrollos, max. 2 Holzzimmertüren; es dürfen keine Schrauben oder Nägel überstehen!

Was gehört nicht zum Sperrmüll?
Alle Elektrogeräte sowie alles aus dem Haus- oder Grundstücksausbau wie Außenrollos, Bauholz, Bauschutt (z.B. Fliesen), Dämmstoffe, Dachpappe, Fenster, Fußböden (auch Laminat!), Gartenhaus, Holzgartenmöbel, Heizkörper, Pergola, Sanitärkeramik/ –einrichtungen, Tapeten, Teichfolie, Türzargen, Wand- oder Deckenverkleidungen, Zäune aus allen Materialien, Kartons, Autoreifen, Auto-, Moped- und Mofateile und –zubehör, Paletten, in Säcken, Tüten oder Kartons bereit gestellter Abfall. Auf Grund geltender Arbeitsschutzbestimmungen gehören Spiegel, Glastische, Spiegelschränke und Aquarien, etc. nicht zum Sperrmüll! Hier ein Entsorgungshinweis: Legen Sie auf festen Untergrund eine dichte Folie oder Decke, bedecken Sie das Glas oder den Spiegel mit einer alten Decke und zertrümmern Sie das Glas mit einem Hammer. So können Sie Verletzungen durch umherfliegende Glassplitter ausschließen und die Scherben über den Restmüll entsorgen.
Sollte dies nicht möglich sein, halten Sie Rückfrage unter  (02235) 9251155.


Das Sperrmüllanmeldeverfahren: 
4 x jährlich kann jeder Haushalt die kostenlose Abfuhr (je max. 3 cbm) in Anspruch nehmen. Die Abfuhr erfolgt in der Regel binnen 8 Wochen.

Ihr Termin wird Ihnen von der Firma REMONDIS GmbH & Co. KG bei der telefonischen Anforderung unter  (02235) 9251-155 oder online mitgeteilt. 

Beim online-Verfahren unter  https://sperrmuell.remondis.de/erftstadt (Öffnet in einem neuen Tab) müssen Sie den vorgeschlagenen Termin bestätigen. Erst dann wird die Anmeldung verbindlich oder ansonsten wieder storniert.

Was ist bei der Bereitstellung zu beachten?
Der Sperrmüll ist am Tag der Abfuhr bis 6:00 Uhr an der Grundstücksgrenze bzw. an den für den Schwerlastverkehr zugelassenen Straßen bereitzustellen. Bei Baustellen ist der Sperrmüll an der nächstmöglichen Zufahrtsmöglichkeit bereitzustellen. Privatstraßen und Grundstücke werden nicht befahren. Die Bereitstellung auf dem Gehweg / am Straßenrand ist nur in Ausnahmefällen gestattet und darf frühestens am Tag und am besten erst am Abend vor der Abholung erfolgen. Vorübergehende Personen und der Straßenverkehr dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. 

Die maximale Sperrmüllmenge beträgt 3 cbm. 

Wichtige Hinweise  
Bis zur Abholung des Sperrmülls sind Sie als Abfallbesitzer/in verantwortlich dafür, dass

  • vom Sperrgut keine Gefahr ausgeht (überstehende Schrauben und Nägel sind nicht erlaubt),
  • öffentliche Straßen, Wege und Plätze nicht verunreinigt werden,
  • Verunreinigungen nach der Abfuhr unverzüglich beseitigt werden.

Zusätzlich gilt, dass

  • Sperrgut, das erst noch demontiert oder zusammengetragen werden muss, nicht mitgenommen wird, 
  • nur Sperrgut und kein sonstiger Müll (wie Bauabfall, Elektrogeräte, Schadstoffe oder Restmüll) abgeholt wird,
  • mit sonstigem Müll vermischtes Sperrgut nicht aussortiert wird und daher von der Abfuhr ausgeschlossen ist
  • Entrümpelungen nicht durchgeführt werden,

Sonstige Abgabemöglichkeiten 
Zusätzliche Sperrmüllmengen können gegen Gebühr zum Entsorgungszentrum "Haus Forst" in Kerpen-Manheim und bei kleinen Mengen, d.h. 500 L bzw. 0,5 cbm und max. 100 kg, auch zum VZEK (Anlieferung hier nur mit PKW möglich) gebracht werden. Die Entsorgung dort ist kostenpflichtig. (Detail-Informationen s. Rubrik ' Annahmestelle Remondis VZEK').

 Kontakt (extern / Fa. REMONDIS):  (02235) 9251155

Erläuterungen und Hinweise

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