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Stadt Erftstadt

Nicht-Gewerbliche Sondernutzung

Beschreibung

Die öffentlichen Verkehrsflächen dienen grundsätzlich der Nutzung durch die Allgemeinheit. Häufig werden diese Flächen jedoch vorrangig durch Privatpersonen, z.Bsp. zum Anlass von Straßenfesten, durch Vereine im Rahmen von Veranstaltungen, genutzt. Dies stellt dann nach den Vorschriften  §§ 18, 19 Straßen- und Wegegesetz (StrWG NRW) (Öffnet in einem neuen Tab) in Verbindung mit der

 Sondernutzungssatzung der Stadt ErftstadtPDF-Datei280,84 kB

eine Sondernutzung dar, die bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu beantragen ist. Den Antrag können Sie formlos mit folgenden Angaben stellen:

  • Anlass der Sondernutzung,
  • Ort und Zeitpunkt sowie Dauer,
  • Art der Nutzung,
  • verantwortliche Person.

Gerne können Sie   auf einen bereits vorgefertigten Antrag zurückgreifen. Diesen finden Sie ebenfalls im Bereich Links- und Downloads.

 Antrag auf SondernutzungPDF-Datei502,06 kB

Den Antrag reichen Sie per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg an das Ordnungsamt ein. 

Erläuterungen und Hinweise

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