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Stadt Erftstadt

Reisegewerbe

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, benötigt eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte) gem. § 55 Gewerbeordnung (GewO).
Ein Reisegewerbe betreiben Sie, wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung bestimmte Leistungen anbieten, wie z.B. Bestellungen aufsucht, Leistungen anbietet oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt oder mobile Imbisswagen/Food-Trucks betreiben möchte.
Vor Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit muss die Reisegewerbekarte bereits erteilt worden sein.

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Bildnachweise

  • Pixabay
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