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Stadt Erftstadt

Plakatiergenehmigung

Sie möchten auf Ihre Veranstaltung mit Plakaten aufmerksam machen...

Beschreibung

Grundsätzlich ist das Plakatieren in Erftstadt verboten. Hierzu gibt es jedoch Ausnahmen. Diese sind:

1. Wahlplakate dürfen in zuvor genehmigten Mengen, an bestimmten Orten, unter Auflage, für einen bestimmten Zeitraum angebracht werden.

2. An vorgegebenen Orten gibt es die Möglichkeit Plakate, Banner und Ähnliches für eine kurze Zeit anzumieten. Diese Anmietung der Flächen geht nur über die awk Aussenwerbung GmbH aus Koblenz.

awk Aussenwerbung GmbH
August-Horch-Str. 10 a
56070 Koblenz
Tel.: + 49 261 8092-0

3. In Sonderfällen ist das Plakatieren nur nach vorheriger Genehmigung in Form einer Sondernutzungserlaubnis, durch die zuständige Ordnungsbehörde mit Auflagen erlaubt.

Regelungen finden sich in der Sondernutzungssatzung der Stadt Erftstadt, § 5

 Sondernutzungssatzung der Stadt Erftstadt, § 5. PDF-Datei280,84 kB

Hierzu ist ein formloser Antrag zu stellen. Den Antrag können Sie per E-Mail, per Fax, oder auf dem Postweg an das Ordnungsamt übersenden.

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Für welche Veranstaltung wird geworben?
  • Wieviele Plakate werden an welchen Stellen aufgehangen?
  • In welchem Zeitraum soll plakatiert werden?

Die Erteilung der Genehmigung ist gebührenpflichtig.

Erläuterungen und Hinweise

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