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Stadt Erftstadt

Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren

Sind Eltern sich in der Ausübung der elterlichen Sorge uneinig, werden meist Regelungen über das Familiengericht angestrebt. Hierbei ist das Jugendamt in allen Sachen das Sorgerecht betreffend gem. Gesetz Verfahrensbeteiligte. Es hat mit den Eltern und den Kindern Gespräche zu führen und dem Familiengericht gegenüber eine fachliche Einschätzung abzugeben.

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