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Stadt Erftstadt

Kinderreisepass

Beschreibung

Wichtiger Hinweis!

Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden dürfen. Auch eine Verlängerung oder Aktualisierung ist nicht mehr möglich. 

Das am 12.10.2023 veröffentlichte Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens besagt u.a. die Abschaffung des Kinderreisepasses.

Für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit stehen sodann der Personalausweis oder der Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren als Ausweisdokument zur Auswahl. 

Diese Dokumente werden nicht vor Ort ausgestellt, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Die aktuelle Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen für Personalausweise und ca. 4 Wochen für Reisepässe. 

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Internetseite des  Bundesministerium des Innern und für Heimat (Öffnet in einem neuen Tab) (BMI).

Ob das bestimmte Reisezielland einen Kinderreisepass bzw. einen verlängerten/aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument akzeptiert, können Sie auf der Internetseite des  Auswärtigen Amtes (Öffnet in einem neuen Tab) finden.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Pixabay / Efraimstochter
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