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Stadt Erftstadt

Kampfmittelbelastung Prüfung

Beschreibung

Kampfmittel, das ist der offizielle Begriff für Munition, Bomben und Granaten, die zum Beispiel noch aus den beiden Weltkriegen stammen. Viele Kampfmittel sind nicht detoniert und stellen so im Erftstädter Boden weiterhin eine Gefahr dar. Sie werden bei Zufallsfunden oder in Vorbereitung einer Baumaßnahme entdeckt und müssen schnellstmöglich unschädlich gemacht werden.  Eine unkontrollierte und spontane Detonation eines solchen Kampfmittels würde Leib und Leben der Bevölkerung gefährden und schwere Schäden an Gebäuden und Infrastruktur verursachen. Um solche Gefahren zu vermeiden, ist es erforderlich, Baustellen in gefährdeten Bereichen frühzeitig vor Baubeginn zu überprüfen. Diese Maßnahmen zur Kampfmittelbeseitigung sind als Teil der Gefahrenabwehr Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörden. Hier wird zur Fachexpertise und Unterstützung  der Bezirksregung Düsseldorf u.a.  für das Stadtgebiet Erftstadt ein Kampfmittelbeseitigungsdienst unterhalten. 

Informationen zum Antrag auf eine Überprüfung:

Allgemein für größere zusammenhängende Baumaßnahmen, wie etwa Neubau- oder Gewerbegebiete oder auch Neuplanungen an der Infrastruktur. Insbesondere sind hier ehemalige Bombenabwurf- und Kampfgebiete aus dem Zweiten Weltkrieg zu nennen. 

Die Anträge auf eine Überprüfung von Grundstücken auf mögliche Kampfmittel sind vom Eigentümer/der Eigentümerin oder deren Vertretungen über die Ordnungsbehörde zu stellen. Diese Anträge müssen hierbei möglichst frühzeitig eingereicht werden, um somit Bauverzögerungen oder sogar Stilllegungen zu vermeiden. 

Das dafür nötige Antragsformular finden Sie hier.

Für die Bearbeitung einer Anfrage werden benötigt:

  • die genaue Lage, Bezeichnung und jetzige Nutzung des Grundstücks
  • ein Lageplan beziehungsweise Kartenausschnitt (Deutsche Grundkarte im Maßstab 1:2000, bei großen Flächen oder in ländlichen Gebieten im Maßstab 1:5000)
  • Informationen über gegebenenfalls bereits vorliegende Erkenntnisse auf Kampfmittel (Zeitzeugen, Funde auf Nachbargrundstücken)
  • Pläne über Versorgungsleitungen (falls Sondierungen erforderlich sind)
  • die Erklärung, ob es sich um eine gegebenenfalls - auch ehemalige - bundeseigene Liegenschaft handelt
  • eine Betretungserlaubnis des Eigentümers für das unmittelbar betroffene Grundstück, gegebenenfalls für Nachbargrundstücke
  • eine Übersicht über Versorgungsleitungen, falls Sondierungsmaßnahmen erforderlich werden (die Pläne sind bei den jeweiligen Versorgungsträgern, wie zum Beispiel dem Gas- oder Wasserwerk, dem Elektrizitätswerk oder der Telekom erhältlich. Sie können gegebenenfalls nachgereicht werden).

 Antrag auf LuftbildauswertungPDF-Datei60,29 kB

 

Was sind seitens der Ordnungsbehörde und des Kampfmittelbeseitigungsdienstes die nächsten Schritte?

Die Auswertung von Luftbildern ist der erste Schritt bei der Überprüfung auf Kampfmittelfreiheit. Hier wird vom Kampmittelbeseitigungsdienst mit Hilfe von Luftbildern aus den Jahren 1939 bis 1945 und anderen relevanten historischen Unterlagen die Kampfmittelbelastung eines Grundstückes eingeschätzt. Falls eine Gefahr auf das Vorhandensein von Kampfmitteln nach erfolgter Auswertung existiert, wird vom Kampfmittelbeseitigungsdienst eine weitere sogenannte geophysikalische Überprüfung des betroffenen Grundstückes empfohlen. Diese müssen dann vor Ort mit Sonden überprüft werden. Auf bereits früher bebauten Grundstücken in Innenstädten oder inzwischen angeschüttetem Gelände ist eine Sondierung wegen des hohen Eisenanteils im Boden dabei oftmals gar nicht möglich und gegebenenfalls Probebohrungen eingebracht oder der angeschüttete Bereich bis zum gewachsenen Boden abgeschoben werden.

Wer trägt die Kosten?

Die Luftbildauswertung wird bis auf weiteres kostenfrei durchgeführt. Die Kosten der eventuell erforderlichen Untersuchungen und Aufsuche (Detektion, Sondierung) sowie Bergung von Kampfmitteln sind von den Grundstückseigentümer:innen beziehungsweise Antragsteller:innen zu tragen. Gegebenenfalls geregelte Ausnahmefälle berücksichtigt die Bezirksregierung bereits von sich aus. Vor Durchführung einer kostenpflichtigen Detektion oder Sondierung informiert die Bezirksregierung die Antragsteller:innen über die konkret anstehende Kostenpflicht und legt gleichzeitig den Entwurf einer Kostenvereinbarung vor.

Weitere Informationen zur Überprüfung auf Kampfmittel finden Sie  hier (Öffnet in einem neuen Tab)

 

 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Erftstadt
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